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Sonntag, 24. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Emmerthal (red). Am 22. Juni kam es gegen 06:00 Uhr auf der Bundesstraße 83 bei Emmerthal zu einer Auseinandersetzung zweier Fahrzeugführer. Nach bisherigen Erkenntnissen habe ein 48-jähriger PKW-Fahrer aus Emmerthal die Vorfahrt eines 61-jährigen LKW-Fahrers aus Bad Pyrmont missachtet. Mittels Lichtzeichen habe der LKW-Fahrer daraufhin auf sich aufmerksam gemacht, woraufhin der 48-Jährige eine beleidigende Handgeste gezeigt haben soll. An einer roten Ampel sei der 48-Jährige anschließend aus seinem PKW ausgestiegen und habe das Gespräch mit dem Fahrer des LKW suchen wollen. Der 61-Jährige habe dabei eine Waffe herausgeholt und soll den 48-jährigen PKW-Fahrer bedroht haben.

Der 48-Jährige sei daraufhin wieder in seinen PKW eingestiegen und habe die Polizei gerufen. Im Bereich des Münsterwalls in Hameln konnte der LKW schließlich durch alarmierte Polizeikräfte angehalten und der Fahrer vorläufig festgenommen werden. Im Zuge der Sachverhaltsaufnahme konnte eine Schreckschusspistole des 61-Jährigen, für die eine erforderliche Erlaubnis zum Mitführen vorgelegt werden konnte, im Fahrzeug aufgefunden und sichergestellt werden. Weiterhin konnten im LKW ein Schlagstock sowie ein Messer, welches dem Waffenrecht unterliegt, ebenfalls aufgefunden und sichergestellt werden.

Gegen den 48-jährigen PKW-Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Beleidigung eingeleitet. Gegen den 61-jährigen Fahrer des LKW wurde ein Strafverfahren wegen Bedrohung sowie Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffenrecht eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 61-Jährige aus der vorläufigen Festnahme entlassen. Ein solches Verhalten gehört weder in den Alltag noch in den Straßenverkehr. Aus diesem Grund wurden die strafrechtlichen Ermittlungen aufgenommen. An dieser Stelle sei nochmal auf die Grundregeln im Straßenverkehr gem. § 1 StVO hingewiesen - ständige Vorsicht, gegenseitige Rücksicht und ein achtsames Verhalten, dass eine Schädigung, Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Personen ausschließt.

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