Alfeld (red). Am 7. April, gegen 19.15 Uhr, wurde die Alfelder Polizei mit mehreren Streifenbesatzungen in eine Gaststätte in der Holzer Straße gerufen. Dem Gastwirt war ein stark alkoholisierter Gast aufgefallen, der augenscheinlich eine Schusswaffe mitführte. Beim Eintreffen der Polizei hatte der Gast, ein 58-jähriger Mann aus dem Landkreis Holzminden, die Waffe bereits an den Gastwirt ausgehändigt, der sie an die Polizei weitergab.
Die Waffe ist eine Schreckschusspistole, deren Erwerb für Personen ab 18 Jahren grundsätzlich erlaubnisfrei möglich ist, nicht jedoch das Führen in der Öffentlichkeit. Dafür wiederum wäre ein sogenannter kleiner Waffenschein erforderlich, den der Mann jedoch nicht vorzeigen konnte. Da sich aus den Angaben des Mannes zunächst die Möglichkeit ergab, dass er weitere - auch erlaubnispflichtige - Schusswaffen besitzen könnte, wurde durch den zuständigen Richter ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Mannes erlassen und noch am Abend vollstreckt. Dabei wurden keine weiteren Waffen aufgefunden. Die Schreckschusswaffe wurde beschlagnahmt und ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.