Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden (red). Auch an diesem Sonntag, 9.01.2022, trafen sich Menschen in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden, um gemeinsam, durch das Abstellen von Kerzen, ihren Unmut gegen geltende Corona-Maßnahmen auszudrücken. Durch das gemeinsame symbolische Abstellen von Kerzen stellen diese Zusammenkünfte Versammlungen dar. Diese Versammlungen mit Corona-Bezug wurden in der vergangenen Woche durch Allgemeinverfügungen der zuständigen Behörden, auf das verpflichtende Tragen von FFP-2 Masken beschränkt. 

Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Heute gab es erneut drei unangemeldet Versammlungen im Bereich der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden. In Bodenwerder trafen sich um 17 Uhr ca. 30 Personen, die sich durch die Innenstadt in Richtung Rathaus bewegten. Darunter eine Handvoll Teilnehmer ohne Mund-Nasenbedeckung. Diese Personen wurden durch die eingesetzten Polizeibeamten aufgefordert, eine FFP-2 Maske aufzusetzen, andernfalls drohe der Ausschluss aus der Versammlung. Der Aufforderung wurde nachgekommen. Die Versammlung dauerte eine Stunde und verlief laut dem Einsatzleiter der Polizei friedlich. 

Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden nicht eingeleitet. In Aerzen versammelten sich um 17.30 Uhr zehn Personen, zunächst alle ohne Mund-Nasenbedeckungen. Auch hier wurden die Teilnehmenden aufgefordert, FFP-2 Masken aufzusetzen, da sie sonst von der Versammlung ausgeschlossen würden. Sieben Personen kamen der Aufforderung umgehend nach, drei weigerten sich und verließen stattdessen die Versammlung. Aus der Gruppe der Sieben wurden im Anschluss Kerzen niedergestellt. Die Versammlung war um 17.40 Uhr beendet. 

Gegen 17.40 Uhr versammelten sich ca. 25 Personen auf dem Marktplatz in Hessisch Oldendorf. Auch hier mussten alle Teilnehmenden zunächst auf die geltende Allgemeinverfügung und insbesondere ihre Pflicht zum Tragen von FFP-2 Masken hingewiesen werden. Bis auf eine Person, die bekanntermaßen der hiesigen Querdenker-Szene zuzuordnen ist, kamen alle Teilnehmenden der Aufforderung nach. Da die Einzelperson vehement eine Versammlung verleugnete und angab lediglich spazieren zu gehen, wurde sie von der Versammlung ausgeschlossen, erhielt einen Platzverweis für den Bereich der Innenstadt und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Verstoßes gegen die gültige Allgemeinverfügung. Bis zum Ende der Versammlung um 18.40 Uhr hielten sich die Teilnehmenden an die bestehenden Hygieneregeln. 

Nach dem offiziellen Ende versuchte eine Gruppe von sieben Personen, die sich zuvor entfernt hatte, zum Marktplatz zurückzukehren. Dieses Verhalten wurde von den eingesetzten Polizeibeamten als erneute Versammlung gewertet. Die Teilnehmenden wurden ein weiteres Mal ohne Mund-Nasenbedeckungen angetroffen, obwohl ihnen die Tragepflicht aus der vorherigen Versammlung bekannt war. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des fehlenden Tragens einer FFP-2 Maske wurden eingeleitet. Somit wurden im Nachgang zu beiden Versammlungen in Hessisch Oldendorf insgesamt acht Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.