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Freitag, 22. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Kreis Holzminden (r). Mit der gestrigen Pressemitteilung stellt die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden Fehlinformationen oder Unkenntnis im Zusammenhang mit den aktuellen Versammlungslagen klar und erläutert, warum die sogenannten "Spaziergänge" mit Corona-Bezug Versammlungen darstellen (Hier). Das Thema hat auch Inspektionsleiter, Matthias Kinzel, aufgegriffen und mit seiner Videobotschaft eindeutig Stellung bezogen (https://www.facebook.com/Polizei.Hameln).

Der Polizeidirektor appelliert an die Teilnehmenden dieser Versammlungen, die bestehenden Regeln zum Infektionsschutz einzuhalten und konsequent eine FFP-2 Maske zu tragen. Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügungen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bei Versammlungen der Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden, sowie der Städte Hameln, Bad Pyrmont und Holzminden, wurde das Tragen von FFP-2 Masken für alle Teilnehmenden an Versammlungslagen Pflicht. Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen und Beschränkungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden entsprechend verfolgt. Die Höhe eines Bußgeldes wegen Missachtung der Maskenpflicht während Versammlungen wird von den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden grundsätzlich einzelfallbezogen verhängt.

Im Wiederholungsfalle wird von Vorsatz der Betroffenen ausgegangen und das Bußgeld kann entsprechend erhöht oder ggf. verdoppelt werden. Aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügungen ist die Polizei gezwungen ab sofort, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, noch konsequenter einzuschreiten, wenn es erforderlich sein sollte, was heißt, Verstöße müssen und werden geahndet. Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist die Polizei auf Grundlage der Strafprozessordnung zur Durchführung weiterer Maßnahmen befugt. Auch Dirk Adomat, Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont, hat in einem Video (https://t1p.de/d6ya) Stellung bezogen und erklärt den Bürgerinnen und Bürgern Hintergründe zum Erlass der Allgemeinverfügung.

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