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Samstag, 21. September 2024 Mediadaten Fankurve
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Hameln (red). 17 Personen, darunter Mitglieder der Partei "Die Basis", demonstrierten am Samstag (18.12.2021) auf der Hochzeitshaus-Terrasse in der Innenstadt von Hameln. Die Versammlung verlief ohne besondere Vorkommnisse. 

Die Aktion war vorab ordnungsgemäß als Versammlung angemeldet worden. Inhalte waren u.a. Einschränkungen durch die gültige Niedersächsische Corona-Verordnung. Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden registriert in ihrem Zuständigkeitsbereich derzeit eine Zunahme an Versammlungen, gerade auch in dem Kontext zu den von der Regierung beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. 

Meinungsäußerungen, öffentliche Debatten und kontroverse Diskussionen, wie auch die Versammlungsfreiheit sind als besonderes Gut der freiheitlich demokratischen Grundordnung von unserer Verfassung geschützt. Die Versammlungsfreiheit gilt jedoch nicht unbegrenzt, sondern bewegt sich in gewissen Regeln und stößt dann an ihre Grenzen, wo die Rechte Dritter beeinträchtigt werden oder gegen Vorschriften und Strafgesetze verstoßen wird. 

Zu Pandemie-Zeiten ergeben sich maßgebliche Beschränkungen aus den Maßnahmen zum Infektionsschutz, wie die Einhaltung der Mindestabstände von 1,5 Metern, die dazu dienen, die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen. 

Die heutige Versammlung wurde durch die Forderung nach eigenen Ordnern, die örtliche Begrenzung des Versammlungsortes und die Wahrung von Mindestabständen beschränkt. Diesen Beschränkungen wurde vorschriftsmäßig nachgekommen. 

Polizeihauptkommissar Wolfgang Römer weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass Teilnehmende von Versammlungen, egal ob bei Spontan-, Eilversammlungen, angemeldeten oder unangemeldeten Versammlungen die Grenzen der Versammlungsfreiheit kennen und beachten müssen. "Als Polizei begegnen wir Versammlungen grundsätzlich neutral, differenzierend, kooperierend und versammlungsfreundlich aber immer auch lageangepasst aktiv eingreifend, wenn durch die Versammlung Gefahren für die öffentliche Sicherheit und insbesondere die Gesundheit von Teilnehmenden oder unbeteiligten Dritten droht. Daher werden wir auch zukünftig auf die Einhaltung der Vorschriften achten und Verstöße nötigenfalls ahnden," sagt Römer.

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