Kreis Holzminden (rus). Es kann jederzeit und überall passieren: Eine kleine Unachtsamkeit, ein technischer Defekt, ein Unfall. Schnell kommt es zum Ausbruch eines Feuers, das Leben von Menschen und Tieren bedrohen kann. Kommt es in der Nacht zu einem Brandausbruch, schläft auch der Geruchssinn, sodas Betroffene den gefährlichen und tödlichen Brandrauch überhaupt nicht bemerken und förmlich im Schlaf vergiftet werden. Abhilfe können Rauchmelder schaffen, die Brandrauch füh erkennen und Alarm schlagen können. Nachts wie am Tag.
Doch trotz der gesetzlichen Vorgabe - in Niedersachsen gibt es bereits seit 2012 die Rauchmelderpflicht (Neubauten, seit 2016 für Altbauten) - steht knapp die Hälfte aller Haushalte in Niedersachsen mit falsch installierten oder gar keinen Rauchmeldern dar. Nur 13 Prozent aller Haushalte sollen nach einer aktuellen Erhebung optimal mit Rauchmeldern geschützt sein, 45 Prozent erfüllen lediglich den Mindestschutz. Weitere 16 Prozent haben die Rauchwarnmelder falsch installiert und wiegen sich in trügerischer Sicherheit. Besonders alarmierend: 26 Prozent der Haushalte in Niedersachsen sind komplett ohne Rauchwarnmelder. Das hat jetzt die Auswertung einer bereits im Jahr 2020 durchgeführten Felderhebung des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks ergeben. Rund 70 Prozent der über 5.300 Befragten sind Eigentümer, knapp 80 Prozent lebten in einem Ein- oder Zweifamilienhaus.
Die aktuelle Gesetzgebung in Niedersachsen gemäß § 44 der Landesbauordnung:
In Neu- und Umbauten müssen seit 2012 Rauchmelder eingebaut werden, für Bestandsbauten galt eine Übergangsfrist, diese endete jedoch 2015. Seit 1. Januar 2016 sind in allen Wohngebäuden Rauchmelder vorgeschrieben. Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden. In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist auch jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
Wer ist für die Installation der Rauchmelder zuständig?
Der Eigentümer muss in selbstgenutzten und vermieteten Immobilien Rauchmelder gemäß Landesbauordnung installieren. Für die Betriebsbereitschaft, also beispielsweise das Auswechseln von batterien, sind ist in Mietwohnungen ist Mieter bzw. Bewohner der Wohnung zuständig – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst. Im selbst genutzten Wohnraum ist der Eigentümer verantwortlich.