Northeim (r). Am 25.September wurde in einem Maisfeld in der Nähe der Kläranlage in der Gemarkung Northeim der Leichnam einer 64-jährigen Frau gefunden. Die weiteren Ermittlungen begründen einen dringenden Tatverdacht wegen eines mutmaßlich im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangenen Tötungsdelikts gegen einen 57-jährigen Beschuldigten, der im Maßregelvollzug untergebracht ist. Dieser steht aufgrund der derzeitigen Beweislage im Verdacht, während gewährter Lockerungen die 64-jährige Frau getötet zu haben. Bereits zeitnah nach Auffinden des leblosen Körpers der Verstorbenen wurde der Beschuldigte in dem gesondert gesicherten und geschlossenen Bereich des Maßregelvollzugszentrum verlegt.
Der Beschuldigte wurde durch ein Urteil des Landgerichts Göttingen aus dem Jahr 1987 wegen eines im Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit begangenen versuchten Tötungsdelikts zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Daneben wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, weswegen sich der Untergebrachte derzeit im Maßregelvollzugszentrum befindet. Aufgrund des dringenden Tatverdachts hat die Staatsanwaltschaft Göttingen am heutigen Tag die Anordnung der einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus bei dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Northeim beantragt. Über den Antrag hat das Amtsgericht noch nicht entschieden. Die Ermittlungen dauern an.
Foto: Hartmut Kölling