Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Dienstag, 26. November 2024 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige

Bad Pyrmont (red). Am 27. Januar, gegen 20.40 Uhr, meldeten Zeugen, dass ein junger Mann sich ohne jegliche Mund-Nase-Bedeckung im relativ kompakten Verkaufsraum einer Tankstelle an der Thaler Landstraße aufhalten würde. Als wenige Minuten später eine Polizeistreife vor Ort eintraf, standen zwei Männer aus Bad Pyrmont, 22 und 23 Jahre alt, ohne MNB neben den Corona-Hinweisschildern bei den Zapfsäulen. Der Fahrzeugführer, der auch in den Verkaufsraum gegangen war, hatte keinerlei MNB dabei. Der Beifahrer gab an, er habe dem Fahrer lediglich etwas Kleingeld geben wollen. Warum er dazu aus dem Fahrzeug ausstieg, wird er nur selbst wissen. Eine Befragung der Kassenkraft ergab, dass der Fahrer im Verkaufsraum sogar noch auf die Bestimmungen hingewiesen worden war, aber gegenüber dem Personal angegeben hatte, über ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht zu verfügen. Gegen beide Männer wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen die niedersächsische Corona-Verordnung geschrieben, denn auch unmittelbar vor den Verkaufsräumen sind derzeit "medizinische Masken" zu tragen.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255