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Mittwoch, 27. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Stadtoldendorf (red). Am Freitagabend gegen 21:30 Uhr ereignete sich im Altstadtbereich von Stadtoldendorf ein Verkehrsunfall zwischen einem Autofahrer und einem Radfahrer. Nahe der Polizeidienststelle fuhr der 17-jährige Radfahrer aus der Fußgängerzone kommend mit seinem Mountainbike über den dortigen Fußgängerüberweg und kollidierte mit einem entlangfahrenden Pkw. Bei dem Unfall hat sich der Radfahrer nicht unerheblich verletzt (Knochenbrüche), darüber hinaus ist nur geringer Sachschaden entstanden.

Die Polizei weist erneut daraufhin, dass Radfahrer an einem Fußgängerüberweg absteigen sollten, wenn sie eine Straße überqueren wollen.

"Fahren Sie darüber, haben sie keinen Vorrang gegenüber Fahrzeugen auf der Straße. Dieser besteht nur, wenn Sie zuvor absteigen und ihr Rad auf die andere Straßenseite schieben. Kommt es zu einem Unfall, weil Sie den Fußgängerüberweg radelnd überquert haben, kann Ihnen als Verursacher eine Mitschuld angelastet werden. Seit 2019 ist im Rahmen eines Projektes in der örtlichen Fußgängerzone das Radfahren mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt", so die Polizei

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