Hameln (red). Bereits am 27. Oktober 2018, gegen 23:56 Uhr, ereignete sich in der Walthausenstraße in Hameln ein Verkehrsunfall mit einem - für eine Tempo-30-Zone - ungewöhnlich hohen Sachschaden. Ein am rechten Fahrbahnrand abgestellter BMW wurde dabei durch einen VW Golf (Mietfahrzeug) stark beschädigt. Der Unfall wurde noch in der Nacht durch Polizeibeamte aufgenommen. Aufgrund der Spurenlage hatten die Beamten erhebliche Zweifel am geschilderten Unfallhergang.
Das für Verkehrsstraftaten zuständige 7. Fachkommissariat der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden leitete daher Ermittlungen gegen die beiden zum Tatzeitpunkt 19 und 27 Jahre alten Männer, hinsichtlich eines möglicherweise fingierten Verkehrsunfalls ein und gab ein Gutachten in Auftrag.
Dieses ergab, dass der 19-Jährige mehrfach gegen die linke Fahrzeugseite des BMW gefahren sein musste, um einen derartigen Schaden zu verursachen. Aufgrund der vorliegenden Tatsachen und den widersprüchlichen Angaben der beiden Männer, leitete die Staatsanwaltschaft Hannover Strafverfahren wegen versuchten Betruges zum Nachteil von Versicherungen sowohl gegen den 19-Jährigen, als auch gegen den 27-Jährigen ein. Ein Gericht sprach beide für schuldig und ordnete Geldstrafen in vierstelliger Höhe an.