Alfeld (red). Im Juli 2019 wurde bei Ermittlungen bekannt, dass ein 27-Jähriger aus Alfeld, zwei Kindern - beide zur Tatzeit 12 Jahre alt - Marihuana und Ecstasy verkauft haben soll. Der 27-Jährige war bereits in der Vergangenheit einschlägig in Erscheinung getreten. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Hildesheim erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den Alfelder.
Am 22. August 2019 wurde der Mann festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Am 22. Januar 2020 fand die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Alfeld verhandelt. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim forderte eine Haftstrafe für den Alfelder. Letztendlich wurde er zu einer Strafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Der Alfelder wurde nach der Verhandlung auf freien Fuß entlassen. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Hildesheim Berufung ein. Am Folgetag traf der 27-Jährige zufällig am Alfelder Bahnhof auf einen der beiden damals 12-Jährigen, an die er die Drogen abgegeben hatte. Er soll diesen beleidigt und damit bedroht haben, dass er ihm "das Gesicht kaputt hauen" würde, falls er wegen ihm ins Gefängnis müsse.
Weiterhin soll er dem 13-Jährigen zwei Backpfeifen gegeben haben. Der Vorfall wurde von den Eltern des Jungen angezeigt. Die Polizei Alfeld nahm daraufhin Kontakt zur Staatsanwaltschaft Hildesheim auf. Diese beantragte beim nunmehr zuständigen Amtsgericht Alfeld Haftbefehl gegen den 27-jährigen Alfelder.
Da das Verfahren gegen den Alfelder auf Grund der Berufung der Staatsanwaltschaft Hildesheim noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, besteht der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr. Am 24. Januar 2020 wurde der Alfelder von der Polizei festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete die Untersuchungshaft an. Bis zu dem jetzt noch anstehenden Berufungstermin vor dem Landgericht Hildesheim wird der Alfelder vermutlich in Untersuchungshaft bleiben.