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Mittwoch, 27. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Northeim (red). Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat am 1. August vor dem Schwurgericht des Landgerichts Oldenburg Anklage gegen den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sascha L. wegen versuchten Mords und anderer Straftaten erhoben. Der Angeschuldigte verbüßt derzeit eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten, die das Landgericht Braunschweig gegen ihn am 29. Dezember 2017 unter anderem wegen Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat verhängte. Das Landgericht Braunschweig stellte seinerzeit fest, dass der Angeschuldigte im Frühjahr 2017 in Northeim geplant hatte, unter Verwendung selbst hergestellter Sprengvorrichtungen Polizeibeamte und/oder Bundeswehrangehörige zu töten, die zuvor in einen Hinterhalt gelockt werden sollten. Entsprechende Sprengkörper hatte der Angeschuldigte bereits hergestellt und zu Probezwecken erfolgreich getestet. Zur Tatausführung kam es damals nicht, weil der Angeschuldigte rechtzeitig verhaftet werden konnte. Er ist nach seinen Angaben zum Islam konvertiert und der salafistischen Glaubensrichtung zugehörig.

Im vorliegenden Verfahren wird dem Angeschuldigten die versuchte Tötung eines Justizvollzugsbeamten zur Last gelegt. Den Ermittlungen zufolge maskierte er sich am Abend des 13. Februar 2019 in seinem Haftraum in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg mit einer zuvor gefertigten Gesichtshaube mit Sehschlitzen und griff einen Justizvollzugsbeamten, als dieser seinen Haftraum zu Kontrollzwecken betrat, unvermittelt und für diesen völlig überraschend mit zwei metallenen Speisegabeln an, um ihn zu töten. Der Angeschuldigte soll dabei mit den Gabeln wuchtige Stichbewegungen in Richtung des Halses des Beamten ausgeführt haben.

Während der Beamte versuchte, vor dem Angriff zu flüchten und den Stationsflur entlanglief, soll ihn der Angeschuldigte verfolgt, weitere heftige Stichbewegungen in Richtung des Beamten ausgeführt und dabei auf Arabisch die Worte „Allahu Akbar" (übersetzt: „Gott ist groß") ausgerufen haben. Auch nachdem der Angeschuldigte und der Vollzugsbeamte zu Fall gekommen waren, soll der Angeschuldigte weiter auf ihn eingestochen und – wiederum auf arabisch – gegenüber einem hinzugekommenen Mitgefangenen geäußert haben, man müsse die „Kuffar" (übersetzt: „Ungläubigen") töten. Erst nachdem der Mitgefangene den Angeschuldigten von dem Vollzugsbeamten weggezogen, sich auf den Angeschuldigten gesetzt und ihm die beiden Gabeln weggenommen hatte, soll dieser von dem Angriff auf den Beamten abgelassen haben.

Der Beamte erlitt infolge des Angriffs des Angeschuldigten mehrere Riss-Quetschwunden am Unterarm, Hals und Fingergrundgelenk sowie eine Kniegelenksprellung. Die Zentralstelle Terrorismusbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft Celle, die für die Verfolgung terroristisch motivierter Straftaten landesweit zuständig ist, hat den Angeschuldigten daher wegen ver-suchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.

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