Lügde (red). In dem beim sogenannten „Lügder Missbrauchsfall“ abgetrennten Verfahren gegen Heiko V. hat die 3. Strafkammer – Jugendkammer und Jugendschutzkammer – des Landgerichts Detmold den Angeklagten gestern wegen Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in zwei Fällen, sexuellem Missbrauch von Kindern, Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern sowie dem Besitz kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit dem Besitz jugendpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Richterin hat dem Angeklagten Heiko V. auch zugute gehalten, dass er nicht bei den schweren sexuellen Misshandlung vor Ort auf dem Campingplatz gewesen sei. Darüber hinaus wurden seine sieben Monate in Untersuchungshaft berücksichtigt. Das Landgericht erklärte, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Bereits kurz darauf war klar: Die Staatsanwaltschaft Detmold geht in Revision.
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„Lügder Missbrauchsfall“: Heiko V. soll zwei Jahre auf Bewährung bekommen
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