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Donnerstag, 28. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Stadtoldendorf (r). Am Montag, den 18.03.2019, wurde ein 66 Jahre alter Mann aus dem Bereich Stadtoldendorf beinahe Opfer einer Betrugstat. Gegen 13.30 Uhr wurde der Mann mit unterdrückter Nummer angerufen. Dem 66-Jährigen wurde mitgeteilt, dass er knapp 30.000 Euro bei einem Gewinnspiel gewonnen habe. Ein Rechtsanwalt aus Berlin habe die Gewinnsumme ausgelobt, so der Anrufer. Damit der Gewinn am Folgetag ausgezahlt werden könne, müsse der Gewinner zuvor noch einen bestimmten Betrag entrichten. Dann wurde das Gespräch beendet. Mit diesem Sachverhalt ging der 66-Jährige zur Polizei, wo ihm mitgeteilt wurde, dass nur der etwas gewinnen könne, der auch an einem Gewinnspiel teilgenommen habe. Der Mann solle vorsichtig sein, sollte er erneut einen Anruf in dieser Sache erhalten. Da bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei strafbare Handlungen ersichtlich waren, wurde keine Strafanzeige aufgenommen. 

Am Dienstag, den 19.03.2019, wurde der Mann erneut -dieses Mal von einem Berliner Festnetzanschluss- angerufen. Während des Telefonats wurde der Angerufene angewiesen sog. "Steam-Karten" im Wert von fast 1000 Euro zu kaufen und diese zur Überprüfung der "Kartennummer" bereitzuhalten. Nach dem erneuten Telefonat suchte der 66-Jährige wieder die Polizei in Stadtoldendorf auf, wo nach dieser Entwicklung eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges aufgenommen wurde. Steam-Karten kaufte der Angerufene keine.

Steam-Karten sind Guthabenkarten für den Online-Dienst Steam. Mit den Karten, die inzwischen an jedem Gutscheinkartenständer in jedem Supermarkt zu finden sind, können unkompliziert und ohne Kreditkarte Spiele und Erweiterungen von Steam erworben werden. Diese Art des Betruges ist der Polizei bereits bekannt. Die Angerufenen werden, nachdem sie Steam-Karten gekauft haben, in einem erneuten Telefonat dazu aufgefordert, die Karten Codes zur Verifizierung der Karten durchzugeben. Zeitgleich mit dem Durchgeben der Codes werden diese durch die Täter bei Steam aktiviert. Das Guthaben ist damit weg, der Käufer hält eine ungültige Karte in den Händen und erleidet somit einen Vermögensschaden.

Die Polizei weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin: "Nur wer an Gewinnspielen teilnimmt, kann auch etwas gewinnen! Geben Sie niemals Informationen am Telefon raus! Guthaben Karten existieren nicht doppelt! Die Codes können nicht (wie hier) zur Verifizierung verglichen werden!"

Foto: Symbolbild

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