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Donnerstag, 28. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Hameln (red). Am Dienstag, gegen 16.15, Uhr nahm eine Anwohnerin in einem Mehrfamilienhaus an der Kaiserstraße in Hameln Geschrei eines Mannes und lautes Gepolter wahr. Sie vermutete einen Fall von häuslicher Gewalt in einer Wohnung und verständigte die Polizei. Als die Beamten an der Wohnungstür klopften, wurden diese durch die Tür von einem aggressiv klingenden Mann beleidigt. Der Mann forderte zudem die Polizisten auf, "sich zu verpissen".

Trotz mehrmaliger Aufforderung verweigerte der Mann das Öffnen der Wohnungstür. Da seit dem Anruf niemand die Wohnung verlassen hatte und die Anruferin von einem heftigen Streit ausging, konnte nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass sich mindestens eine Person in hilfloser Lage befinden und jetzt nicht mehr bemerkbar machen könnte. Deshalb entschieden sich die Einsatzkräfte zum gewaltsamen Öffnen der Wohnungstür. Nach dem Auftreten der Tür baute sich der 28-jährige Mann im Flur vor den Beamten auf, beleidigte diese fortwährend und trat ihnen sehr aggressiv gegenüber.

Noch bevor es zum Reizgaseinsatz kommen konnte, warf der 28-Jährige eine Trittleiter in Richtung der Beamten und traf diese.

Es kam schließlich zum Pfeffersprayeinsatz, wodurch der Aggressor überwältigt und auf dem Boden gefesselt werden konnte. Eine 24-jährige Polizeikommissarin und ein 26-jähriger Polizeikommissar wurden bei dem Einsatz verletzt. Sie konnten ihren Dienst allerdings fortsetzen. Beim Betreten der Wohnung konnte keine weitere Person, auch die Mieterin der Wohnung, nicht angetroffen werden. Diese kam nach Beendigung des Einsatzes hinzu und gab an, mit ihrem Lebensgefährten einen Streit gehabt zu haben. In der Wohnung konnten drogenähnliche Substanzen, entsprechende Konsumutensilien und ein Einhandmesser aufgefunden werden.

Da der Festgenommene augenscheinlich unter Drogeneinfluss stand, wurde der Mann zur Dienststelle mitgenommen und ihm dort eine Blutprobe entnommen. Es wurden Strafverfahren wegen Widerstandes, Körperverletzung und Beleidigung zum Nachteil von Polizeibeamten und wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

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