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Donnerstag, 28. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Holzminden/Hameln (r). Bei Kontrollen und Überprüfungen sind am gestrigen Dienstag bzw. in der Nacht zu heute einige Fahrer von Fahrzeugen festgestellt worden, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren oder nicht in Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind. Gegen die betroffenen Fahrer wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet:

Dienstagmittag gegen 12.00 Uhr wurde eine Streifenwagenbesatzung in die Nordstraße (Tündern) gerufen. Ein MAN-Truck soll einen Baum touchiert und beschädigt haben. Während der Sachverhaltsaufnahme stellte sich heraus, dass der 59-jährige Lkw-Fahrer aus Duderstadt nicht in Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

Gegen 22.00 Uhr wurde in der Stüvestraße ein 37-jähriger Autofahrer aus Holzminden angehalten und kontrolliert. Beim Pkw-Fahrer konnte sowohl Alkohol- als auch Drogenbeeinflussung festgestellt werden. Ein Alkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration von über 1 Promille. Weitere Substanzen im Blut müssen durch eine beauftragte Blutprobenanalyse nachgewiesen werden. Ein Vortest ergab Hinweise auf Kokain und THC. Dem Mercedes-Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Ob der Mann in Besitz einer Fahrerlaubnis ist, muss über die Führerscheinbehörde abgeklärt werden.

Um 23.20 Uhr wurde auf der Wangelister Straße ein 30-jähriger VW-Fahrer kontrolliert, der auf der Pyrmonter Straße ein ziviles Einsatzfahrzeug der Polizei Hameln mit leicht überhöhter Geschwindigkeit überholte. Er war nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis.

Zur selben Zeit überprüfte eine andere Streifenwagenbesatzung einen VW-Fahrer in der Vizelinstraße. Körperliche Merkmale zeigten den Beamten, dass der 24-jährige Autofahrer aus Rinteln unter Drogeneinfluss stehen könnte. Ein Vortest bestätigte den ersten Verdacht. Eine Blutprobe soll ein gerichtsverwertbares Laborergebnis erbringen.

Kurz vor 01.00 Uhr wurde schließlich auf dem Rathausplatz ein 38-jähriger Radfahrer mit fast 1,9 Promille angehalten. Der Hamelner musste das Fahrrad stehenlassen und durfte die Beamten zur Blutentnahme mit zur Wache begleiten.

Foto: Symbolbild

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