Hameln (red). Einem 20-jährigen Mann aus Hameln werden die Straftatbestände der versuchten gefährlichen Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vorgeworfen.
Der 20-Jährige hatte am Samstagabend (06.01.2017) als Beifahrer aus einem fahrenden Pkw heraus andere Autofahrer und Fahrzeuginsassen mit einem Laserpointer attackiert. Glücklicherweise kam es nach jetzigen Erkenntnissen zu keinen Augenverletzungen oder konkreten Gefährdungen im Straßenverkehr.
Zunächst war kurz nach 21.00 Uhr ein Autofahrer betroffen, der mit seinem Pkw von Hameln in Richtung Tündern fuhr. Während der Fahrt wurde der 32-jährige Golf-Fahrer aus einem nachfolgenden Pkw heraus von einem grünen Laserstrahl getroffen, der im Rückspiegel reflektiert wurde und den Autofahrer blendete. In Tündern erfolgte die nächste Blendattacke durch einen Laserstrahl, die bis zu 40 Sekunden andauerte.
Der 32-Jährige meldete die Vorkommnisse über Notruf der Einsatzleitstelle, konnte aber in der Dunkelheit keine Details vom nachfolgenden Fahrzeug erkennen und weitergeben. Eine Streifenwagenbesatzung fahndete im Bereich Tündersche Straße, wo der gesuchte Pkw letztmalig gesehen wurde. Dabei trafen sie auf einen abgestellten Opel Corsa. Personen befanden sich weder im noch in der Nähe des Opel.
Anderthalb Stunden später die nächste gemeldete Laserattacke. Betroffen war ein mit fünf Personen besetzter VW Golf, der auf dem Münsterwall bzw. auf der Münsterbrücke Richtung Brückenkopf fuhr. Auch in diesem Fall wurde der Golf aus einem hinterherfahrenden Pkw durch einen grünen Laserstrahl bestrahlt. Über den Innenspiegel wurde der Laserstrahl in den Pkw-Innenraum gestreut.
Auf der Pyrmonter Straße überholte der Pkw mit dem vermeintlichen Attackierer den Golf, so dass die Betroffenen durch einen Anruf bei der Polizei wichtige Hinweise zum Verursacher geben konnten: es wurde der Opel Corsa beschrieben, der am Abend bereits bei Tündern durch eine Zivilstreifen angetroffen und erfasst wurde.
Während einer Fahndung konnte der gesuchte Opel im Bereich Multimarkt festgestellt und kontrolliert werden; diesmal mit Fahrer und Beifahrer im Auto. Das Aussehen des 20-jährige Beifahrers entsprach der Personenbeschreibung, die die Zeugen gegenüber der Polizei machten. Bei ihm konnte auch der benutzte Laserpointer aufgefunden werden. Er gab die Laser-Attacken auf die fahrenden Autos zu, konnte aber keine konkreten Gründe für sein Verhalten abliefern. Die Gefahren, die von Laserstrahl ausgehen, seien ihm angeblich nicht bewusst gewesen.
Ein Laserstrahl ist stark konzentriertes Licht, das beim Auftreffen auf das Auge durch die Linse noch weiter gebündelt wird. Bis zum Auftreffen auf die Netzhaut wird die Leistungsdichte bis zu 100.000-fach verstärkt. Dadurch können auch Laserpointer mit geringer Leistung bleibende Schäden am Auge verursachen.
Daher appelliert die Polizei: Niemals einen Laserstrahl auf andere Personen richten. Falls Laserstrahlung das Gesicht treffen, nach Möglichkeit die Augen schließen und den Kopf aus dem Strahl bewegen.