Hildesheim/ Eschershausen (kp). Am Montag, den 11. September, wurde das Urteil im Prozess um einen 28-Jährigen gesprochen, der angeklagt war, am 12. November 2016 auf einem Parkplatz am Segelflugplatz Ith (Eschershausen) eine 21-jährige Frau vergewaltigt zu haben.
Vor der Strafkammer 9 des Landgerichts Hildesheim wurde der Angeklagte nun zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe setze sich aus zwei Straftaten (Vergewaltigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis) zusammen, so Pressesprecher Philipp Suden.
„Der Angeklagte war insofern geständig, dass er den Geschlechtsverkehr nicht in Abrede gestellt hat“, erklärt Suden. Dennoch sei von dem Angeklagten zum Tatgeschehen ,,kein hundertprozentiges Geständnis" ausgegangen, erklärte der Pressesprecher.