Kreis Holzminden/ Hamburg (kp). Der 34-jährige Marokkaner, Adil B., war vor dem Landgericht Hamburg angeklagt, eine 24-jährige Frau in der Nacht zum 11. Dezember 2016 auf der Toilette der „99-Cent-Bar“ in Hamburg vergewaltigt zu haben.  Am 22. Juni wurde er freigesprochen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Der 34-Jährige sitzt zurzeit jedoch in Abschiebehaft. Adil B. war als Asylbewerber in der Flüchtlingsunterkunft Am Hüschebrink in Eschershausen registriert.

Der Prozess begann am 15. Mai. Am 22. Juni wurde der Angeklagte freigesprochen. Auf Nachfrage der Redaktion konnte uns der Pressesprecher des Landgerichts Hamburg, Dr. Kai Wantzen, bestätigen, dass das Urteil mittlerweile rechtskräftig ist.

Nach Beendigung der Beweisaufnahme sah es das Gericht nicht als erwiesen an, dass die Frau, die zudem stark alkoholisiert gewesen sein soll, ihren „Widerwillen“ bzw. ihren „entgegengesetzten Willen“ hinsichtlich der sexuellen Handlungen deutlich genug zum Ausdruck gebracht habe, so dass der Angeklagte durchaus davon hätte ausgehen können, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich geschehen ist. Zuvor seien der 34-Jährige und die 24-jährige Frau „knutschend“ in der Bar gesehen worden.

Während ihrer Aussage vor Gericht gab die junge Frau an, die Situation erst „realisiert“ zu haben, als der Angeklagte nach dem Geschlechtsverkehr noch Oralverkehr verlangte. In diesem Moment soll sie ihren „Widerwillen“ deutlich zum Ausdruck gebracht und die Toilettenkabine schnellstmöglich verlassen haben. Im Verlauf des Prozesses konnte allerdings nicht eindeutig geklärt werden, ob für den Angeklagten ein klar erkennbares „Nein“ hinsichtlich der vorangegangenen sexuellen Handlungen geäußert wurde.

Geschehnisse im Rückblick

Adil B. war als Asylbewerber in der Flüchtlingsunterkunft Am Hüschebrink in Eschershausen registriert. Als ihm Ende April 2016 die freiwillige Ausreise nahegelegt wurde, tauchte er unter. Der Landkreis Holzminden verlor den Kontakt zu dem Ausreisepflichtigen. Erstmals wieder aufgetaucht war Adil B. im Juli desselben Jahres in Hamburg, als er nach mehreren Diebstählen von der Polizei aufgegriffen wurde. Eine Bewährungsstrafe wurde verhängt. Die Freie und Hansestadt Hamburg bot dem Landkreis Holzminden eine Übernahme des Adil B. zurück in den Landkreis an, um das Abschiebeverfahren zu betreiben.

Dem konnte insbesondere nicht gefolgt werden, da die Voraussetzungen für eine Abschiebung nicht erfüllt waren, wie sich der Landkreis damals in einer Stellungnahme äußerte. Infolgedessen tauchte der 34-Jährige wieder unter – bis zur Nacht vom 10. Auf den 11. Dezember 2016.