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Landkreis Holzminden

Holzminden. Wer heute sein Dach saniert, kommt an Photovoltaik oft nicht mehr vorbei. Hintergrund ist die gesetzliche Solarpflicht in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Dachsanierung planen, bringt das zunächst zahlreiche Fragen mit sich – von gesetzlichen Vorgaben über technische Anforderungen bis hin zu möglichen Förderprogrammen.

Die Mairose GmbH bietet deshalb eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an, bei der das Dach geprüft und mögliche Lösungen besprochen werden. Für Vorhaben dieser Art verfügt das Unternehmen über besondere Fachkompetenz. Die Mairose GmbH erkannte die Bedeutung von Photovoltaikanlagen frühzeitig und ließ Dachdeckermeister Milan Schmidt gezielt zum ZVDH-zertifizierten Photovoltaik-Manager im Dachdeckerhandwerk ausbilden.

„Mit Milan Schmidt haben wir im Unternehmen einen speziell ausgebildeten Ansprechpartner für Photovoltaik. Er kennt sowohl die Anforderungen einer Dachsanierung als auch die technischen Möglichkeiten moderner Solaranlagen. Gleichzeitig unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden dabei, die passenden Förderprogramme zu nutzen – so sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit möglich“, erklärt Mairose-Inhaber Jan Wehenkel.

Solarpflicht: Was jetzt gilt

In Niedersachsen gilt die Solarpflicht bereits seit 2025. Bei Neubauten oder umfassenden Dachsanierungen – etwa wenn das Dach vollständig neu eingedeckt oder die Abdichtung erneuert wird – müssen mindestens 50 Prozent der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden.

Auch in Nordrhein-Westfalen gelten entsprechende Vorgaben. Dort müssen bei Neubauten und Dachsanierungen mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachfläche für Solarenergie genutzt werden oder eine Anlage mit etwa drei bis fünf Kilowatt Leistung installiert werden. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2026.

Betroffen sind Steil- und Flachdächer ab einer Größe von 50 Quadratmetern. Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, muss mit Konsequenzen rechnen – etwa Ordnungsgeldern, Verzögerungen bei Baugenehmigungen oder Problemen beim späteren Verkauf der Immobilie.

Nach Angaben von Dachdeckermeister Jan Wehenkel liegen die Kosten für eine Photovoltaikanlage meist zwischen 8.000 und 15.000 Euro für Anlagen mit etwa sechs bis zehn Kilowatt Leistung – gegebenenfalls zuzüglich einer Modernisierung des Zählerschranks.

Pflicht – aber auch eine Chance

„Die Solarpflicht ist auch eine Chance – dank Förderung und Stromersparnis“, erklärt Miland Schmidt. „Gerade in Zeiten steigender Energiepreise macht man sich damit unabhängiger. Wenn ein Teil des Strombedarfs direkt vom eigenen Dach gedeckt wird, rechnet sich das langfristig auch wirtschaftlich.“

Dabei muss das Dach nicht zwingend perfekt nach Süden ausgerichtet sein. Auch Ost- oder Westdächer erreichen noch rund 80 bis 90 Prozent des möglichen Ertrags. „Eine 6-kWp-Anlage erzeugt etwa 5.000 bis 6.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr – je nach Ausrichtung und Sonneneinstrahlung“, erläutert Schmidt.

Zusätzlich kann eine energetische Dachsanierung doppelt wirken: Gute Dämmung senkt die Heizkosten, während Photovoltaik einen Teil des Strombedarfs deckt. Gleichzeitig steigt häufig auch der Wert der Immobilie.

Förderung von bis zu 12.000 Euro möglich

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) werden Maßnahmen an der Gebäudehülle – etwa die Dämmung des Daches – unterstützt.

„Dachdämmung und Dachsanierung werden großzügig gefördert. Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden dabei, die passenden Programme zu finden und zu beantragen. So sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit möglich“, erklärt Milan Schmidt.

  • Ohne individuellen Sanierungsfahrplan beträgt die Förderung 15 Prozent der Investitionskosten bei einer maximalen Investitionssumme von 30.000 Euro. Dadurch sind Zuschüsse von bis zu 4.500 Euro pro Wohneinheit möglich.
  • Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Fördersatz auf 20 Prozent bei einer Investitionssumme von bis zu 60.000 Euro. Dadurch können Förderungen von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit erreicht werden. 

Der individuelle Sanierungsfahrplan wird von einer Energieberaterin oder einem Energieberater erstellt. Dabei wird das Gebäude analysiert und aufgezeigt, welche energetischen Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können.

Alternativ kann für selbst genutzte Wohnhäuser auch ein Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz genutzt werden. Dabei können 20 Prozent der Sanierungskosten – maximal 40.000 Euro – über drei Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Diese Variante kann allerdings nicht mit BAFA- oder KfW-Förderprogrammen kombiniert werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Fördermittel können Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten, wenn das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt ist. Beim Steuerbonus gilt eine Mindestfrist von zehn Jahren.

Wichtig ist außerdem, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden und der Förderantrag vor Beginn der Bauarbeiten gestellt wird.

Eine Lösung aus einer Hand

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer stehen bei einer Dachsanierung mit Solarpflicht vor der gleichen Herausforderung: gesetzliche Vorgaben, Förderprogramme, Energieberatung und Bauplanung müssen gleichzeitig berücksichtigt werden.

Die Mairose GmbH unterstützt dabei, diese Schritte übersichtlich zu planen und umzusetzen – von der ersten Prüfung des Daches bis zur fertigen Dach- und Solarlösung.

Zum Leistungsangebot gehören unter anderem:
  • Beratung zu Förderprogrammen wie BAFA-Förderung oder Steuerbonus
  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Koordination von Energieberaterinnen, Energieberatern und Installationsbetrieben
  • Ausstellung der notwendigen Fachunternehmererklärungen
  • fachgerechte Dachsanierung und integrierte Planung von Photovoltaikanlagen
So starten Eigentümerinnen und Eigentümer

Der erste Schritt ist eine Prüfung des Daches durch Eigentümerinnen und Eigentümer hinsichtlich von Größe, Statik, Ausrichtung und möglicher Verschattung. Anschließend folgt die Kontaktaufnahme zur Mairose GmbH, die in der Folge für eine kostenlose Vor-Ort-Beratung sorgt, bei der mögliche Maßnahmen sowie Förderprogramme besprochen werden. Darauf aufbauend wird gemeinsam die passende Dach- und Solarlösung geplant – inklusive Förderklärung und Koordination aller notwendigen Schritte bis zur Umsetzung.

Wer eine Dachsanierung plant und sich über die neue Solarpflicht informieren möchte, kann bei der Mairose GmbH eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung vereinbaren.

Mairose GmbH
Burgbergblick 14
37603 Holzminden
Telefon (0 55 31) 33 39
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.mairose.de


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Lesedauer: 7 Minuten
Holzminden

Holzminden (ber). Der Pegel der Weser ist deutlich gesunken. An der Messstation in Höxter liegt der Wasserstand laut Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) aktuell bei etwa 57 Zentimetern. Mitte Juli zeigten die Messwerte noch einen Pegelstand von etwa 120 Zentimetern an. Doch der niedrige Wasserstand bedeutet keine Entwarnung: Die DLRG-Ortsgruppe Holzminden warnt davor, die Weser zu betreten oder zu Fuß zu durchqueren.

Doch wie gefährlich ist die Weser bei Niedrigwasser wirklich? Welche neuen Gefahren ergeben sich hierdurch? Die Redaktion hat bei der DLRG-Ortsgruppe Holzminden e. V. nachgefragt und wichtige Hinweise über mögliche Gefahren bei Niedrigwasser erhalten.

Niedriger Wasserstand bedeutet nicht weniger Risiko

„Viele Menschen verbinden einen niedrigen Wasserstand mit einem geringen Risiko“, berichtet Niko Stille, 2. Vorsitzender der DLRG-Ortsgruppe Holzminden, in Bezug auf die Weser. Die typischen Gefahren in der Weser würden jedoch bestehen bleiben. Hinzu kämen weitere Risiken, die bei einem normalen Pegelstand weniger auffielen.

„Die Strömung kann selbst bei niedrigem Wasserstand erheblich sein und verändert sich durch Engstellen oder Untiefen teilweise sogar. Hinzu kommen rutschige Steine, plötzlich tiefere Bereiche sowie Hindernisse wie Äste oder andere Gegenstände, die unter der Wasseroberfläche liegen. Wer die Weser unterschätzt, bringt sich schnell in Gefahr“, erklärt Stille.

Ausgespülte Bereiche werden sichtbar

Bei Niedrigwasser hat die DLRG die Möglichkeit, Gefahrenstellen ausfindig zu machen und Maßnahmen zu ergreifen. Aktuell würden immer mehr Bereiche sichtbar werden, in denen auf flache Abschnitte plötzlich deutlich tiefere Stellen folgen.

Diese wurden durch die Strömung so weit ausgespült, dass dort kein sicherer Stand mehr möglich ist. Beim Begehen der Weser kann sich daraus eine Gefahr entwickeln.

„Sichtbar werden genau solche Stellen aktuell beispielsweise, wenn man von der Holzmindener Weserbrücke Richtung Getreidespeicher schaut“, warnt Niko Stille.

Trotz des geringen Pegelstands rät die DLRG-Ortsgruppe Holzminden davon ab, die Weser zu betreten. Wer dennoch in der Weser schwimmen möchte, kann auf Veranstaltungen zurückgreifen, bei denen das Schwimmen unter Aufsicht stattfindet. Solche Angebote gab es zuletzt im Juli in Rinteln; Ende August ist das Weserschwimmen in Lüchtringen vorgesehen. Alternativ stehen bekannte Badegewässer wie der Godelheimer See zur Verfügung.

Durchquerungen können schnell gefährlich werden

„Gerade an warmen Tagen stellen wir fest, dass der niedrige Wasserstand viele Menschen dazu verleitet, die Weser zu Fuß zu durchqueren oder an Stellen zu baden, die sonst nicht erreichbar wären“, berichtet der zweite Vorsitzende. „Der Untergrund ist häufig uneben und rutschig, sodass man leicht stürzen kann. Außerdem wechseln flache und tiefere Bereiche oft unerwartet. Wer das Gleichgewicht verliert, kann von der Strömung erfasst werden. Besonders für Kinder oder unsichere Schwimmer kann das schnell zu einer großen Gefahr werden“, fügt er an.

DLRG bleibt trotz Niedrigwasser einsatzfähig

Die Einsatzfähigkeit der DLRG bleibt trotz des Niedrigwassers grundsätzlich erhalten. Auch die Rettungsboote können weiterhin die Bereiche der Weser erreichen. Der geringe Pegelstand erfordert allerdings eine besonders vorsichtige Fahrweise.

„Grundsätzlich ist die Einsatzfähigkeit unserer Rettungsboote weiterhin gewährleistet. Allerdings führt der niedrige Wasserstand dazu, dass wir einzelne Bereiche der Weser deutlich vorsichtiger befahren müssen. Flache Stellen, Kiesbänke oder bislang überdeckte Hindernisse erschweren die Anfahrt und können den Einsatz verzögern“, erklärt Stille.

Dabei sind vor allem gute Ortskenntnisse sowie das Zusammenspiel von Technik und den Bootsführerinnen und Bootsführern erforderlich. Die DLRG nutzt beispielsweise ein Sonar-System. Dabei handelt es sich um ein technisches Verfahren zur Ortung von Gegenständen und zur Messung von Entfernungen unter Wasser mithilfe von Schallwellen.

Strömungsretter trainieren unter realistischen Bedingungen

Neben den Rettungsbooten spielen bei Einsätzen in der Weser auch speziell ausgebildete Strömungsretterinnen und Strömungsretter eine wichtige Rolle. Das gilt insbesondere für Bereiche, in denen Rettungsboote aufgrund des geringen Wasserstands nur mit besonderer Vorsicht eingesetzt werden können.

„Unsere Rettungsschwimmer und Strömungsretter trainieren den sicheren Umgang im fließenden Gewässer regelmäßig unter realistischen Bedingungen“, erklärt die DLRG. Nach Angaben der Ortsgruppe lernen die Strömungsretterinnen und Strömungsretter dabei, die Strömungsverhältnisse einzuschätzen und spezielle Rettungstechniken in Flüssen einzusetzen.

Einsatzkräfte der DLRG bilden eine Suchkette während eines Übungsszenarios im Kiesteich.

Die DLRG-Ortsgruppe Holzminden rät daher trotz des niedrigen Pegelstands davon ab, die Weser zu betreten oder zu Fuß zu durchqueren. Wer schwimmen möchte, könne stattdessen auf beaufsichtigte Veranstaltungen oder bekannte Badegewässer ausweichen.

Fotos: ber, DLRG-Ortsgruppe Holzminden e. V.