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Landkreis Holzminden

Holzminden (red). Die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden bleibt angespannt – und die Folgen sind längst auch bei Wirtschaft und Infrastruktur spürbar. Auf Einladung des Landtagsabgeordneten Uwe Schünemann kamen Anfang Juli 2026 in Holzminden Vertreter aus Bundes- und Landespolitik, Wirtschaft sowie kommunalen Spitzenverbänden zusammen. Beim Diskussionsformat „Landtagsstammtisch“ ging es unter dem Titel „Finanznot der Städte und Gemeinden bedroht die Wirtschaft – Wege aus der Krise“ um strukturelle Defizite, zunehmende Bürokratie und mögliche Entlastungen für die kommunale Ebene.

Zu Beginn der Diskussion machten die kommunalen Vertreter deutlich, wie groß der Druck auf Städte, Gemeinden und Landkreise inzwischen ist. Zwar rechne der Bund durch das geplante Länder- und Kommunalentlastungsgesetz mit einer jährlichen Entlastung von einer Milliarde Euro bis 2029. Für die Akteure vor Ort sei dies jedoch angesichts der bestehenden Defizite nicht ausreichend. In Niedersachsen habe sich die Neuverschuldung allein im vergangenen Jahr auf mehr als 3,6 Milliarden Euro belaufen.

André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, warnte vor den Folgen einer dauerhaften Unterfinanzierung. Wenn Kommunen Haushaltsperren verhängen und freiwillige Leistungen streichen müssten, treffe das nicht nur die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Auch Investitionen vor Ort würden darunter leiden. Berghegger verwies darauf, dass 60 Prozent der staatlichen Investitionen von den Kommunen getragen würden.

Auch die Wirtschaft sei unmittelbar betroffen, machte IHK-Vertreter Christian Grascha deutlich. Eine funktionierende kommunale Infrastruktur sei eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung. Sanierungsstaus bei Straßen, Brücken und digitaler Infrastruktur sowie Engpässe bei Gewerbegebieten könnten das regionale Wachstum ausbremsen.

Sozialausgaben setzen Kommunen unter Druck

Ein zentraler Punkt der Debatte war die Finanzierung staatlicher Aufgaben. Besonders die steigenden Pflichtaufgaben im Sozialbereich schränkten die finanziellen Handlungsspielräume der Kommunen immer weiter ein. „Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe, das Jugendhilfegesetz oder das Unterhaltsvorschussgesetz schießen Jahr für Jahr durch die Decke“, sagte Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages.

Positiv bewerteten die Teilnehmer, dass eine Einigung mit der Bundesregierung über eine Kostenübernahme von 80 Prozent bei künftigen Zusatzkosten erzielt worden sei. Dennoch bleibe die Frage, wie bestehende Belastungen dauerhaft begrenzt werden könnten.

Fritz Güntzler, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, berichtete von einer internen Arbeitsgruppe, die derzeit Maßnahmen zur Kostendämpfung erarbeite. Dabei gehe es unter anderem um den Anspruch auf individuelle Schulbegleitung. Das Modell der Schulassistenz sei aus seiner Sicht auch pädagogisch sinnvoller. Außerdem müssten vorrangige Leistungen wie Unterhaltsvorschuss vor Bürgergeld konsequent ausgeschöpft werden, um kommunale Netto-Ausgaben zu senken.

Uwe Schünemann machte die Belastung kleiner Landkreise an einem Beispiel deutlich. Allein die Betreuung eines besonders psychisch auffälligen Kindes außerhalb der Familie könne mehrere Hunderttausend Euro kosten, bei sogenannten Systemsprengern noch deutlich mehr. „Damit ist ein kleiner Landkreis völlig überfordert“, sagte Schünemann. Gesellschaftliche Defizite könnten nicht allein von den Kommunen finanziert werden. Hier sei der Staat gefordert. Deshalb müsse dieser Bereich als übertragener Wirkungskreis betrachtet werden.

Kritik am Land und Forderung nach Reformen

Kritik richtete sich in der Diskussion auch an die niedersächsische Landesregierung. Der frühere Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) machte deutlich, punktuelle Finanzhilfen wie Bedarfszuweisungen für besonders finanzschwache Kommunen könnten die strukturellen Probleme nicht lösen. Das Land beteilige die Kommunen nicht ausreichend an zusätzlichen Finanzspielräumen des Bundes.

„Der Kommunale Finanzausgleich muss strukturell um eine Milliarde Euro aufgestockt werden“, forderte Hilbers. Zudem sollten die 106 Förderprogramme des Landes für Landkreise und Gemeinden zusammengeführt und möglichst pauschal weitergereicht werden. Auch Jan Arning sprach sich dafür aus, Kommunen wieder in die Lage zu versetzen, vorausschauend zu planen, statt lediglich Mangelverwaltung zu betreiben. Das starre System bürokratischer Förderanträge binde in ohnehin stark belasteten Verwaltungen wertvolle personelle Ressourcen.

Blick nach Berlin

Fritz Güntzler verteidigte die bisherigen Anstrengungen auf Bundesebene, räumte zugleich aber ein, die Lage sei „so schlecht wie noch nie“. Er verwies auf die vereinbarte Veranlassungskonnexität sowie auf Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur. Der Bund wolle zudem über gesetzliche Kostensenkungen bei bestimmten Leistungsgesetzen nachsteuern, um Kommunen gezielt zu entlasten.

Güntzler wies zugleich darauf hin, dass die Zuständigkeit für Kommunalfinanzen bei den Ländern liege. Ausgleichszahlungen des Bundes müssten daher über die Länder erfolgen. Hier hätten Landesfinanzminister oftmals „klebrige Finger“, sagte Güntzler.

Mehr Wachstum als Schlüssel

Beim Landtagsstammtisch in Holzminden wurde deutlich, dass die kommunale Finanzkrise nicht allein ein Problem der Rathäuser und Kreishäuser ist. Wenn Investitionen ausbleiben, Straßen und Brücken nicht saniert werden oder Gewerbegebiete nicht entwickelt werden können, trifft das auch die regionale Wirtschaft.

Das Podium sprach sich für eine grundlegende Reform der Aufgaben- und Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aus. Ohne strukturelle Veränderungen könne die kommunale Selbstverwaltung dauerhaft Schaden nehmen. „Wirtschaftswachstum ist der Schlüssel für solide Finanzen auf allen Ebenen“, betonte Gastgeber Uwe Schünemann. Dafür müssten Bürokratie abgebaut, eine schlankere digitale Verwaltung aufgebaut und ein international wettbewerbsfähiges Steuersystem geschaffen werden. Die jüngsten Beschlüsse der Bundesregierung wiesen nach seiner Einschätzung in die richtige Richtung. Zugleich bleibe noch viel zu tun.

Foto: Sabine Echzell


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Lesedauer: 10 Minuten
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Holzminden. Wer heute sein Dach saniert, kommt an Photovoltaik oft nicht mehr vorbei. Hintergrund ist die gesetzliche Solarpflicht in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Dachsanierung planen, bringt das zunächst zahlreiche Fragen mit sich – von gesetzlichen Vorgaben über technische Anforderungen bis hin zu möglichen Förderprogrammen.

Die Mairose GmbH bietet deshalb eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an, bei der das Dach geprüft und mögliche Lösungen besprochen werden. Für Vorhaben dieser Art verfügt das Unternehmen über besondere Fachkompetenz. Die Mairose GmbH erkannte die Bedeutung von Photovoltaikanlagen frühzeitig und ließ Dachdeckermeister Milan Schmidt gezielt zum ZVDH-zertifizierten Photovoltaik-Manager im Dachdeckerhandwerk ausbilden.

„Mit Milan Schmidt haben wir im Unternehmen einen speziell ausgebildeten Ansprechpartner für Photovoltaik. Er kennt sowohl die Anforderungen einer Dachsanierung als auch die technischen Möglichkeiten moderner Solaranlagen. Gleichzeitig unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden dabei, die passenden Förderprogramme zu nutzen – so sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit möglich“, erklärt Mairose-Inhaber Jan Wehenkel.

Solarpflicht: Was jetzt gilt

In Niedersachsen gilt die Solarpflicht bereits seit 2025. Bei Neubauten oder umfassenden Dachsanierungen – etwa wenn das Dach vollständig neu eingedeckt oder die Abdichtung erneuert wird – müssen mindestens 50 Prozent der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden.

Auch in Nordrhein-Westfalen gelten entsprechende Vorgaben. Dort müssen bei Neubauten und Dachsanierungen mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachfläche für Solarenergie genutzt werden oder eine Anlage mit etwa drei bis fünf Kilowatt Leistung installiert werden. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2026.

Betroffen sind Steil- und Flachdächer ab einer Größe von 50 Quadratmetern. Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, muss mit Konsequenzen rechnen – etwa Ordnungsgeldern, Verzögerungen bei Baugenehmigungen oder Problemen beim späteren Verkauf der Immobilie.

Nach Angaben von Dachdeckermeister Jan Wehenkel liegen die Kosten für eine Photovoltaikanlage meist zwischen 8.000 und 15.000 Euro für Anlagen mit etwa sechs bis zehn Kilowatt Leistung – gegebenenfalls zuzüglich einer Modernisierung des Zählerschranks.

Pflicht – aber auch eine Chance

„Die Solarpflicht ist auch eine Chance – dank Förderung und Stromersparnis“, erklärt Miland Schmidt. „Gerade in Zeiten steigender Energiepreise macht man sich damit unabhängiger. Wenn ein Teil des Strombedarfs direkt vom eigenen Dach gedeckt wird, rechnet sich das langfristig auch wirtschaftlich.“

Dabei muss das Dach nicht zwingend perfekt nach Süden ausgerichtet sein. Auch Ost- oder Westdächer erreichen noch rund 80 bis 90 Prozent des möglichen Ertrags. „Eine 6-kWp-Anlage erzeugt etwa 5.000 bis 6.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr – je nach Ausrichtung und Sonneneinstrahlung“, erläutert Schmidt.

Zusätzlich kann eine energetische Dachsanierung doppelt wirken: Gute Dämmung senkt die Heizkosten, während Photovoltaik einen Teil des Strombedarfs deckt. Gleichzeitig steigt häufig auch der Wert der Immobilie.

Förderung von bis zu 12.000 Euro möglich

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) werden Maßnahmen an der Gebäudehülle – etwa die Dämmung des Daches – unterstützt.

„Dachdämmung und Dachsanierung werden großzügig gefördert. Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden dabei, die passenden Programme zu finden und zu beantragen. So sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit möglich“, erklärt Milan Schmidt.

  • Ohne individuellen Sanierungsfahrplan beträgt die Förderung 15 Prozent der Investitionskosten bei einer maximalen Investitionssumme von 30.000 Euro. Dadurch sind Zuschüsse von bis zu 4.500 Euro pro Wohneinheit möglich.
  • Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Fördersatz auf 20 Prozent bei einer Investitionssumme von bis zu 60.000 Euro. Dadurch können Förderungen von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit erreicht werden. 

Der individuelle Sanierungsfahrplan wird von einer Energieberaterin oder einem Energieberater erstellt. Dabei wird das Gebäude analysiert und aufgezeigt, welche energetischen Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können.

Alternativ kann für selbst genutzte Wohnhäuser auch ein Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz genutzt werden. Dabei können 20 Prozent der Sanierungskosten – maximal 40.000 Euro – über drei Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Diese Variante kann allerdings nicht mit BAFA- oder KfW-Förderprogrammen kombiniert werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Fördermittel können Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten, wenn das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt ist. Beim Steuerbonus gilt eine Mindestfrist von zehn Jahren.

Wichtig ist außerdem, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden und der Förderantrag vor Beginn der Bauarbeiten gestellt wird.

Eine Lösung aus einer Hand

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer stehen bei einer Dachsanierung mit Solarpflicht vor der gleichen Herausforderung: gesetzliche Vorgaben, Förderprogramme, Energieberatung und Bauplanung müssen gleichzeitig berücksichtigt werden.

Die Mairose GmbH unterstützt dabei, diese Schritte übersichtlich zu planen und umzusetzen – von der ersten Prüfung des Daches bis zur fertigen Dach- und Solarlösung.

Zum Leistungsangebot gehören unter anderem:
  • Beratung zu Förderprogrammen wie BAFA-Förderung oder Steuerbonus
  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Koordination von Energieberaterinnen, Energieberatern und Installationsbetrieben
  • Ausstellung der notwendigen Fachunternehmererklärungen
  • fachgerechte Dachsanierung und integrierte Planung von Photovoltaikanlagen
So starten Eigentümerinnen und Eigentümer

Der erste Schritt ist eine Prüfung des Daches durch Eigentümerinnen und Eigentümer hinsichtlich von Größe, Statik, Ausrichtung und möglicher Verschattung. Anschließend folgt die Kontaktaufnahme zur Mairose GmbH, die in der Folge für eine kostenlose Vor-Ort-Beratung sorgt, bei der mögliche Maßnahmen sowie Förderprogramme besprochen werden. Darauf aufbauend wird gemeinsam die passende Dach- und Solarlösung geplant – inklusive Förderklärung und Koordination aller notwendigen Schritte bis zur Umsetzung.

Wer eine Dachsanierung plant und sich über die neue Solarpflicht informieren möchte, kann bei der Mairose GmbH eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung vereinbaren.

Mairose GmbH
Burgbergblick 14
37603 Holzminden
Telefon (0 55 31) 33 39
info@mairose.de
www.mairose.de

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Einbeck

Einbeck (red). Am Samstag, 22. August, können alle zeigen, was sie im Sand können. Der Einbecker Sportverein veranstaltet gemeinsam mit den Stadtwerken Einbeck den Stadtwerke Cup – ein Beachvolleyballturnier im Einbecker Freibad.

Teilnehmen können alle, die die Grundtechniken und Grundregeln des Volleyballs beherrschen. Gespielt wird im Modus vier gegen vier. Turnierbeginn ist um 9.30 Uhr auf der Beachvolleyballanlage im Freibad.

Wanderpokal und Teamgeist stehen im Mittelpunkt

Neben dem Spaß am Spiel geht es auch in diesem Jahr um den großen Wanderpokal, der von den Stadtwerken Einbeck gestiftet wurde. Das Turnier richtet sich an alle Volleyballbegeisterten, die ihr Können im Sand unter Beweis stellen und einen sportlichen Tag in lockerer Atmosphäre verbringen möchten.

Anmeldung bis 15. August möglich

Anmeldungen und Rückfragen sind per E-Mail an sreuter3@gmx.de möglich. Anmeldeschluss ist der 15. August.