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Holzminden
Die Brauerei Allersheim prägte über Jahrzehnte das Ortsbild und die Identität von Allersheim. Zwar befindet sich die traditionsreiche Brauerei heute nicht mehr an diesem Standort, das Gelände bleibt jedoch eng mit der mehr als 170-jährigen Geschichte des Unternehmens verbunden.

Eschershausen (red). Die Brauerei Allersheim GmbH hat beim Amtsgericht Bielefeld die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Das Gericht hat dem Antrag entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Nach Angaben des Unternehmens läuft der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt weiter.

Seit mehr als 170 Jahren steht die Brauerei Allersheim nach eigenen Angaben für handwerkliche Braukunst und hohe Qualität. Mit der Eigenverwaltung nutze das Unternehmen ein gesetzlich vorgesehenes Sanierungsinstrument, um seine wirtschaftliche Basis nachhaltig zu stärken und den traditionsreichen Betrieb langfristig zu sichern.

Die Auslieferung erfolge planmäßig. Kundinnen und Kunden aus Gastronomie, Getränkefachgroßhandel und Lebensmitteleinzelhandel sowie weitere Geschäftspartner könnten sich weiterhin auf die gewohnte Qualität, Zuverlässigkeit und Lieferfähigkeit verlassen.

Brauwirtschaft unter wirtschaftlichem Druck

Die deutsche Brauwirtschaft befindet sich nach Angaben der Brauerei seit Jahren in einem tiefgreifenden strukturellen Transformationsprozess. Der Bierkonsum gehe kontinuierlich zurück, Konsumgewohnheiten veränderten sich und gleichzeitig stiegen die Anforderungen an Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit. Hinzu kämen erhebliche Belastungen durch gestiegene Energie-, Rohstoff-, Verpackungs-, Logistik- und Personalkosten sowie die wirtschaftlichen Nachwirkungen der Corona-Pandemie.

Diese Entwicklung betreffe zahlreiche mittelständische Brauereien in Deutschland und habe in den vergangenen Jahren zu einer deutlichen Konsolidierung der Branche geführt. Auch die Brauerei Allersheim sei von diesen Veränderungen betroffen gewesen. Trotz verschiedener Maßnahmen zur Anpassung an die veränderten Marktbedingungen hätten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter verschärft.

Restrukturierung soll Zukunft sichern

Nach Angaben des Unternehmens ist die Entscheidung für die Eigenverwaltung Ausdruck einer aktiven und verantwortungsvollen Unternehmensführung. Ziel sei es, den Betrieb frühzeitig an die veränderten Marktbedingungen anzupassen und eine langfristig tragfähige wirtschaftliche Basis zu schaffen.

Im Mittelpunkt der Restrukturierung stehen nach Unternehmensangaben die nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Weiterentwicklung von Unternehmens- und Prozessstrukturen, gezielte Investitionen in moderne Prozessabläufe, die Weiterentwicklung des Produktportfolios, die nachhaltige Stärkung der finanziellen Basis sowie die langfristige Sicherung des regionalen Marktes.

Die Geschäftsführung bleibt während des gesamten Verfahrens handlungsfähig und steuert die Restrukturierung gemeinsam mit erfahrenen Sanierungsexperten. Unterstützt wird das Unternehmen durch den Restrukturierungsberater Björn Herzog von der Wirtschaftskanzlei Römermann. Begleitet wird das Verfahren von einem gerichtlich bestellten Sachwalter.

Mehr als 170 Jahre Brautradition

Die Brauerei Allersheim blickt auf eine mehr als 170-jährige Unternehmensgeschichte zurück. Seit der Gründung im Jahr 1854 befindet sich das Unternehmen nach eigenen Angaben in den Händen regionaler Familien.

Die Marken Allersheimer und Caluna stehen nach Unternehmensangaben seit Jahrzehnten für handwerkliche Braukunst und hohe Qualitätsansprüche. Die Brauerei engagiert sich zudem als Partner zahlreicher Vereine, Veranstaltungen und gesellschaftlicher Initiativen in der Region.

Die Herstellung der Biere erfolgt seit 2014 mit Brauwasser aus drei eigenen Brunnen in Westheim. Mehrfach verliehene DLG-Goldmedaillen unterstreichen nach Angaben des Unternehmens die Qualität der Produkte.

Geschäftsführer sieht Chancen für die Zukunft

„Unsere Branche befindet sich mitten in einem tiefgreifenden Wandel. Diesem Wandel begegnen wir nicht mit Stillstand, sondern mit einer klaren Entscheidung für die Zukunft unseres Unternehmens. Die Eigenverwaltung verschafft uns den notwendigen Rahmen, unsere wirtschaftliche Basis nachhaltig zu stärken und unser Unternehmen langfristig erfolgreich weiterzuentwickeln“, erklärt Geschäftsführer Dirk Brüninghaus.

Für Kundinnen und Kunden, Lieferanten sowie alle Geschäftspartner ergeben sich nach Angaben der Brauerei durch das Verfahren keine unmittelbaren Änderungen. Vertrieb und Auslieferung würden uneingeschränkt fortgeführt, alle Ansprechpartner stünden weiterhin zur Verfügung.

Bei der Eigenverwaltung handelt es sich um ein gesetzlich vorgesehenes Sanierungsverfahren für Unternehmen mit einer grundsätzlich tragfähigen wirtschaftlichen Perspektive. Die Geschäftsführung bleibt dabei handlungsfähig und führt das Unternehmen gemeinsam mit Restrukturierungsexperten durch den Sanierungsprozess.

Foto: TKu


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Holzminden. Authentische persische Küche bereichert das gastronomische Angebot in der Holzmindener Innenstadt. In der RudBar an der „Oberen Straße“ serviert Sunny traditionelle Gerichte aus seiner Heimat und lädt Gäste dazu ein, neue Aromen und Spezialitäten kennenzulernen.

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Holzminden

Holzminden (zir). Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung, Führerscheinentzug und eine Geldauflage von 2.400 Euro – so lautet das Urteil, das das Amtsgericht Holzminden gegen einen 55-jährigen Mann aus der Stadt gefällt hat. Verhandelt wurden acht Straftaten aus dem Zeitraum November 2024 bis Juni 2025, begangen in Holzminden und einmal in Munster. Im Zentrum des Verfahrens standen Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegenüber zwei minderjährigen Schwestern, daneben ging es um mehrere Trunkenheitsfahrten sowie einen Diebstahl.

Der erste Tatkomplex: Kontakt zu zwei Schwestern

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte im Dezember 2024 Kontakt zu zwei damals 14 und 12 Jahre alten Schwestern aufgenommen, denen er zufällig mit dem Fahrrad auf dem Weg zu einem Lebensmittelgeschäft begegnete. Weil man sich auf Russisch verständigen konnte, sei schnell Vertrauen entstanden. Der Mann erzählte den Mädchen und ihrem Bruder von einer Geschenkaktion anlässlich des Nikolaustages und lud sie zu sich nach Hause ein, wo sie Bücher, Kopfhörer und Spielzeug erhielten. Man tauschte Nummern aus.

In den folgenden Wochen kam es zu weiteren Treffen: erst unter dem Vorwand, eine Drohne einrichten zu wollen, später mit der Aussicht, die Familie könne gegen Bezahlung bei Renovierungsarbeiten im Keller helfen. Die ältere der beiden Schwestern beschrieb den Angeklagten in dieser Phase als jemanden, der einen freundlichen, harmlosen Eindruck gemacht habe.

Am Abend des 24. Dezember, zu dem der Mann die Familie zum Essen eingeladen hatte, kippte die Situation nach Überzeugung des Gerichts. Der Angeklagte setzte der 14-Jährigen eine Schlafmaske auf und küsste sie mehrere Sekunden lang, wobei es auch zu einem Kussversuch mit Zunge kam. Die Jugendliche habe sich zunächst wie erstarrt gefühlt, den Mann dann aber von sich weggedrückt. Beim Verabschieden auf dem Hof umarmte er sie von hinten und, als sie sich umdrehte, ein zweites Mal – dabei berührte er ihr Gesäß. Die jüngere Schwester berichtete unabhängig davon von einem eigenen ungewollten Kuss zum Abschied bei einem früheren Treffen.

Noch am selben Abend erhielt die ältere Schwester eine beleidigende Kurznachricht des Angeklagten. Die Mutter rief ihn daraufhin an und stellte ihn zur Rede; nach ihrer Aussage soll er dabei eine Bemerkung mit sexuellem Unterton ihr gegenüber gemacht haben, aus der später auch die Anklage wegen Bedrohung hervorging – ein Vorwurf, den der Angeklagte über seinen Verteidiger bestritt. Die Mutter blockierte ihn im Anschluss an das Telefonat.

Die Aussagen der beiden jungen Zeuginnen fielen im Prozess unterschiedlich belastbar aus. Während die Kammer die Angaben der älteren Schwester trotz einiger Erinnerungslücken – die Tat lag zum Verhandlungszeitpunkt fast zwei Jahre zurück – als glaubhaft einstufte, ließen sich die Schilderungen der jüngeren nicht in gleicher Weise bestätigen.

Freispruch in einem Punkt, Verurteilung wegen Belästigung

Richter Scharffetter begründete das Urteil mit einer umfassenden Beweisaufnahme, in der sich keine hinreichende Sicherheit für eine eindeutig sexuell bestimmte Handlung gegenüber den Kindern habe gewinnen lassen – im Zweifel für den Angeklagten sei er insofern freizusprechen gewesen. Zugleich stellte das Gericht aber eine sexuelle Belästigung fest: Bereits das Vorgehen mit einer Schlafmaske und der anschließende Kuss gegenüber der minderjährigen Zeugin reiche dafür aus. Der Angeklagte hätte sich den Kindern von vornherein nicht in dieser Form nähern dürfen, so das Gericht.

Trunkenheitsfahrten und Diebstahl

Neben dem Komplex um die beiden Mädchen war dem Mann zur Last gelegt worden, im November 2024 sowie im Februar 2025 mehrfach alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis Auto gefahren zu sein – mit gemessenen Werten von bis zu 2,03 Promille. Hinzu kam ein Diebstahl von Werkzeug im Wert von rund 51 Euro aus einem Baufachhandel. Ein weiteres Fahren ohne Fahrerlaubnis in Munster wurde eingestellt, da Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft davon ausgingen, der Mann habe das Fahrverbot aufgrund der Sprachbarriere möglicherweise nicht verstanden.

Plädoyers und letztes Wort

Die Staatsanwältin sah zwar keinen eindeutigen sexuellen Kindesmissbrauch, wertete das wiederholte Einladen der Mädchen und das Verhalten ihnen gegenüber aber als bedenklich und forderte ein Jahr Freiheitsstrafe sowie ein Jahr Fahrverbot – auch als Signalwirkung. Der Pflichtverteidiger räumte ein, dass sein Mandant zu bestrafen sei, bezweifelte jedoch, dass hinter den Berührungen tatsächlich sexuelle Absichten gestanden hätten, und plädierte für einen Freispruch in diesem Punkt sowie ein verkürztes Fahrverbot von drei Monaten.

Der Angeklagte selbst zeigte sich in seinem Schlusswort geständig hinsichtlich der Trunkenheitsfahrten und bat um Nachsicht. Er verwies auf persönliche Belastungen im fraglichen Zeitraum – darunter der Tod seiner Mutter, die Scheidung von seiner Frau sowie der Tod eines Cousins im Krieg in der Ukraine, wohin er selbst wiederholt gereist sei, um humanitär zu helfen.

Das Urteil

Am Ende stand ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung bei einer vierjährigen Bewährungszeit, verbunden mit einem einjährigen Fahrverbot, der Übernahme der Verfahrenskosten, einer Bewährungshilfe sowie einer Zahlung von 2.400 Euro in Raten an die Landeskasse. Das Gericht begründete die Bewährung unter anderem mit den geordneten Lebensverhältnissen des Mannes, seiner Berufstätigkeit und seinem sozialen und humanitären Engagement – machte aber deutlich, dass die vergleichsweise lange Bewährungszeit auch als deutliche Warnung zu verstehen sei.

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