Geplantes Bettelverbot: Peter Ruhwedel und Klaus Dieter Bollmann äußern deutliche Kritik an den Plänen der Stadt Holzminden
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Holzminden
Holzminden (red). Die Ratsmitglieder Peter Ruhwedel und Klaus Dieter Bollmann von „Bündnis 90/Die Grünen“ haben sich in einer Stellungnahme gegen das von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Bettelverbot ausgesprochen. Nach ihrer Auffassung sei die geplante „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Holzminden“ weder ausreichend begründet noch das geeignete Mittel, um mit Armut im öffentlichen Raum umzugehen.
„Darin (In der Verordnung) soll auf Vorschlag der Verwaltung das Betteln in der Stadt verboten werden. Auch verschiedene Formen des sogenannten ‚aggressiven Bettelns‘ werden ausdrücklich genannt“, erklären Peter Ruhwedel und Klaus Dieter Bollmann in Bezug auf die geplante Verordnung.
Kritik an geplanter Verordnung
Peter Ruhwedel und Klaus Dieter Bollmann verdeutlichen, Betteln sei in Deutschland im öffentlichen Raum grundsätzlich erlaubt. Bereits 1974 sei das Betteln aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden. Trotzdem gingen inzwischen vor allem große Städte auf rechtlichen Umwegen wieder gegen bettelnde Menschen vor – häufig mit Verordnungen oder Verboten für bestimmte Plätze und Zeiten.
„Nun soll auch die Stadt Holzminden diesen Weg gehen. Eine überzeugende Erklärung oder Begründung dafür liefert die Stadtverwaltung in ihrer eingebrachten Vorlage jedoch nicht. In den bisherigen Ausschussberatungen war lediglich von Beschwerden einzelner Bürgerinnen und Bürger die Rede. Das erscheint uns als Grundlage für ein solches Verbot zu wenig“, erklären die Ratsmitglieder.
Zweifel an Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit
Nach Auffassung von Peter Ruhwedel und Klaus Dieter Bollmann sei Holzminden kein Bettel-Hotspot. Seit Jahrzehnten gebe es keine entsprechende Verordnung, dennoch sei die Stadt sicher und lebenswert.
„Wir haben den Eindruck, dass es hier vor allem um das ‚Stadtbild‘ geht. Bettelnde Menschen passen offenbar nicht in das Bild einer ‚sauberen‘ Innenstadt. Hier soll Härte gegen Bettelnde gezeigt werden – weil es sie nicht geben dürfte. Doch Armut verschwindet nicht, nur weil man sie verbietet. Wer Bettelnde aus dem öffentlichen Raum verdrängt, löst ihre Probleme nicht – sie werden lediglich unsichtbar gemacht. Geht von einem Menschen, der still um Hilfe bittet, wirklich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt aus? Und ist es richtig, Menschen in Not mit Verboten zu begegnen, anstatt ihnen zu helfen?“, erklären Peter Ruhwedel und Klaus Dieter Bollmann.
Auch rechtlich bestünden aus ihrer Sicht erhebliche Zweifel. Mehrere Gerichte hätten allgemeine Bettelverbote bereits für unzulässig erklärt. Zudem habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass pauschale Bettelverbote gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen könnten, weil dadurch Menschen bestraft würden, die sich in einer existenziellen Notlage befänden.
Mehr soziale Hilfen statt Verbote
Die beiden Ratsmitglieder betonen zugleich, dass aufdringliches oder betrügerisches Betteln aus ihrer Sicht nicht akzeptabel sei. Gegen Nötigung, Betrug oder Belästigung könne jedoch bereits nach geltendem Recht eingeschritten werden. Ein generelles Bettelverbot sei dafür ihrer Auffassung nach nicht erforderlich.
„Betteln ist fast immer der letzte Ausweg eines Menschen. Niemand setzt sich freiwillig mit einem Becher auf die Straße und bittet fremde Menschen um Geld. Hinter jedem bettelnden Menschen steckt eine Geschichte – oft eine Geschichte von Armut, Krankheit oder Ausgrenzung. Deshalb sollten wir nicht zuerst über Verbote sprechen, sondern über Hilfe. Eine soziale Stadt erkennt Not und schaut hin, statt weg. Mehr Unterstützung für obdachlose Menschen und weitere soziale Hilfen wären ein deutlich besseres Signal als neue Verbote“, erklären Peter Ruhwedel und Klaus Dieter Bollmann.
„Und die Menschen in Holzminden sollten weiterhin selbst entscheiden dürfen, ob sie jemandem helfen möchten oder nicht. So wie es seit Jahrzehnten Praxis in unserer Stadt ist. Wir wünschen uns für unsere Stadt mehr Mut zur Menschlichkeit, zum Mitgefühl und zur Toleranz – und weniger bürokratische Verordnungspolitik. Denn eines sollten wir nicht vergessen: ‚Der Kampf gegen die Armen verringert Armut nicht‘“, fügen die Ratsmitglieder zum Abschluss an.
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Dachsanierung geplant? Mairose GmbH erklärt Solarpflicht und bietet kostenlose Erstberatung mit Fördercheck
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Holzminden. Wer heute sein Dach saniert, kommt an Photovoltaik oft nicht mehr vorbei. Hintergrund ist die gesetzliche Solarpflicht in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Dachsanierung planen, bringt das zunächst zahlreiche Fragen mit sich – von gesetzlichen Vorgaben über technische Anforderungen bis hin zu möglichen Förderprogrammen.
Die Mairose GmbH bietet deshalb eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an, bei der das Dach geprüft und mögliche Lösungen besprochen werden. Für Vorhaben dieser Art verfügt das Unternehmen über besondere Fachkompetenz. Die Mairose GmbH erkannte die Bedeutung von Photovoltaikanlagen frühzeitig und ließ Dachdeckermeister Milan Schmidt gezielt zum ZVDH-zertifizierten Photovoltaik-Manager im Dachdeckerhandwerk ausbilden.
„Mit Milan Schmidt haben wir im Unternehmen einen speziell ausgebildeten Ansprechpartner für Photovoltaik. Er kennt sowohl die Anforderungen einer Dachsanierung als auch die technischen Möglichkeiten moderner Solaranlagen. Gleichzeitig unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden dabei, die passenden Förderprogramme zu nutzen – so sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit möglich“, erklärt Mairose-Inhaber Jan Wehenkel.
Solarpflicht: Was jetzt gilt
In Niedersachsen gilt die Solarpflicht bereits seit 2025. Bei Neubauten oder umfassenden Dachsanierungen – etwa wenn das Dach vollständig neu eingedeckt oder die Abdichtung erneuert wird – müssen mindestens 50 Prozent der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden.
Auch in Nordrhein-Westfalen gelten entsprechende Vorgaben. Dort müssen bei Neubauten und Dachsanierungen mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachfläche für Solarenergie genutzt werden oder eine Anlage mit etwa drei bis fünf Kilowatt Leistung installiert werden. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2026.
Betroffen sind Steil- und Flachdächer ab einer Größe von 50 Quadratmetern. Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, muss mit Konsequenzen rechnen – etwa Ordnungsgeldern, Verzögerungen bei Baugenehmigungen oder Problemen beim späteren Verkauf der Immobilie.
Nach Angaben von Dachdeckermeister Jan Wehenkel liegen die Kosten für eine Photovoltaikanlage meist zwischen 8.000 und 15.000 Euro für Anlagen mit etwa sechs bis zehn Kilowatt Leistung – gegebenenfalls zuzüglich einer Modernisierung des Zählerschranks.
Pflicht – aber auch eine Chance
„Die Solarpflicht ist auch eine Chance – dank Förderung und Stromersparnis“, erklärt Miland Schmidt. „Gerade in Zeiten steigender Energiepreise macht man sich damit unabhängiger. Wenn ein Teil des Strombedarfs direkt vom eigenen Dach gedeckt wird, rechnet sich das langfristig auch wirtschaftlich.“
Dabei muss das Dach nicht zwingend perfekt nach Süden ausgerichtet sein. Auch Ost- oder Westdächer erreichen noch rund 80 bis 90 Prozent des möglichen Ertrags. „Eine 6-kWp-Anlage erzeugt etwa 5.000 bis 6.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr – je nach Ausrichtung und Sonneneinstrahlung“, erläutert Schmidt.
Zusätzlich kann eine energetische Dachsanierung doppelt wirken: Gute Dämmung senkt die Heizkosten, während Photovoltaik einen Teil des Strombedarfs deckt. Gleichzeitig steigt häufig auch der Wert der Immobilie.
Förderung von bis zu 12.000 Euro möglich
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) werden Maßnahmen an der Gebäudehülle – etwa die Dämmung des Daches – unterstützt.
„Dachdämmung und Dachsanierung werden großzügig gefördert. Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden dabei, die passenden Programme zu finden und zu beantragen. So sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit möglich“, erklärt Milan Schmidt.
Ohne individuellen Sanierungsfahrplan beträgt die Förderung 15 Prozent der Investitionskosten bei einer maximalen Investitionssumme von 30.000 Euro. Dadurch sind Zuschüsse von bis zu 4.500 Euro pro Wohneinheit möglich.
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Fördersatz auf 20 Prozent bei einer Investitionssumme von bis zu 60.000 Euro. Dadurch können Förderungen von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit erreicht werden.
Der individuelle Sanierungsfahrplan wird von einer Energieberaterin oder einem Energieberater erstellt. Dabei wird das Gebäude analysiert und aufgezeigt, welche energetischen Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können.
Alternativ kann für selbst genutzte Wohnhäuser auch ein Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz genutzt werden. Dabei können 20 Prozent der Sanierungskosten – maximal 40.000 Euro – über drei Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Diese Variante kann allerdings nicht mit BAFA- oder KfW-Förderprogrammen kombiniert werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Fördermittel können Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten, wenn das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt ist. Beim Steuerbonus gilt eine Mindestfrist von zehn Jahren.
Wichtig ist außerdem, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden und der Förderantrag vor Beginn der Bauarbeiten gestellt wird.
Eine Lösung aus einer Hand
Viele Eigentümerinnen und Eigentümer stehen bei einer Dachsanierung mit Solarpflicht vor der gleichen Herausforderung: gesetzliche Vorgaben, Förderprogramme, Energieberatung und Bauplanung müssen gleichzeitig berücksichtigt werden.
Die Mairose GmbH unterstützt dabei, diese Schritte übersichtlich zu planen und umzusetzen – von der ersten Prüfung des Daches bis zur fertigen Dach- und Solarlösung.
Zum Leistungsangebot gehören unter anderem:
Beratung zu Förderprogrammen wie BAFA-Förderung oder Steuerbonus
Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
Koordination von Energieberaterinnen, Energieberatern und Installationsbetrieben
Ausstellung der notwendigen Fachunternehmererklärungen
fachgerechte Dachsanierung und integrierte Planung von Photovoltaikanlagen
So starten Eigentümerinnen und Eigentümer
Der erste Schritt ist eine Prüfung des Daches durch Eigentümerinnen und Eigentümer hinsichtlich von Größe, Statik, Ausrichtung und möglicher Verschattung. Anschließend folgt die Kontaktaufnahme zur Mairose GmbH, die in der Folge für eine kostenlose Vor-Ort-Beratung sorgt, bei der mögliche Maßnahmen sowie Förderprogramme besprochen werden. Darauf aufbauend wird gemeinsam die passende Dach- und Solarlösung geplant – inklusive Förderklärung und Koordination aller notwendigen Schritte bis zur Umsetzung.
Wer eine Dachsanierung plant und sich über die neue Solarpflicht informieren möchte, kann bei der Mairose GmbH eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung vereinbaren.
Kirmes, Prozession und Festzelte: Darauf dürfen sich Besucher beim Annentag freuen
Lesedauer: 3 Minuten
Bad Driburg-Brakel
Brakel (red). Die Vorfreude steigt, denn in der Zeit von Freitag, 31. Juli, bis Montag, 3. August 2026 wird in Brakel der „Annentag“ gefeiert – ein traditionelles, lebendiges und familienfreundliches Fest mit kirchlichem Ursprung.
Schon jetzt laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren, denn der „Annentag“ ist ein absoluter Höhepunkt im Brakeler Jahreskalender. Der kirchliche Ursprung, das Sicherheitskonzept, die sechs neuen Fahrgeschäfte sowie das abwechslungsreiche Programm in den beiden Festzelten wurden aktuell durch die Organisatorinnen und Organisatoren im Detail vorgestellt.
Programm und Organisation im Überblick
Neben Bürgermeister Alexander Kleinschmidt, seinem allgemeinen Vertreter Andreas Oesselke, dem zuständigen Fachbereichsleiter Benedikt Gönnewicht und dem Marktmeister Erwin Leopold nahmen auch Pfarrer Andreas Kurte und Sebastian Müller (Kreispolizeibehörde Höxter) an dem Gesprächstermin teil.
Die Festzeltbetreiber Stefan Friedrich („Annekens Tanzgarten“) sowie Angela Denecke vom „La Casa Zelt“ präsentierten ihr vielseitiges Programm an allen vier Festtagen. Die Besucherinnen und Besucher können sich auch in diesem Jahr wieder auf zahlreiche Highlights in den beiden Zelten freuen.
Tradition und Kirmesflair für die ganze Familie
„Der ‚Annentag‘ verbindet als lebendiges und familienfreundliches Fest die christliche Tradition mit dem modernen Zeitgeschehen.
Ob der Kirmesbummel mit der Familie, der Besuch der Festzelte und Gastronomie mit Freunden oder die Prozession am Annentag-Sonntag – der Brakeler „Annentag“ hält für alle Gäste das Passende bereit“, da ist sich Bürgermeister Alexander Kleinschmidt sicher.
Besuchen Sie den Brakeler „Annentag“ und lassen Sie sich von dem besonderen Kirmes-Flair am ersten Wochenende im August einfangen. Alle aktuellen Informationen rund um das Programm sowie alle Neuheiten der Fahrgeschäfte oder auch die Sonderverkehre von Bus und Bahn sind ab sofort unter www.annentag.de zu finden.
Foto: Stadt Brakel
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