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Eschershausen-Stadtoldendorf

Holzminden (awin). Der Dienstagvormittag am Amtsgericht Holzminden verlief anders als vorgesehen. Zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Hauptverhandlungen konnten nicht regulär durchgeführt werden, weil die jeweiligen Angeklagten trotz ordnungsgemäßer und fristgerechter Ladung nicht erschienen. Zunächst sollte es um den Vorwurf des Vortäuschens einer Straftat gehen, anschließend um gefährliche Körperverletzung.

Richter rechnete mit dem Fernbleiben

Im ersten Verfahren war ein Mann aus Stadtoldendorf angeklagt, der dem Gericht aus früheren Verfahren bekannt ist. Der Richter erklärte zu Beginn der Verhandlung, er habe bereits damit gerechnet, dass der Angeklagte nicht erscheinen werde. Der Mann sei gerichtlichen Ladungen schon wiederholt nicht gefolgt.

Bereits bei einem zurückliegenden Prozess, in dem der Mann als Zeuge geladen gewesen war, erschien er nicht vor Gericht. Aus diesem Verfahren entstand später der Vorwurf, eine Straftat vorgetäuscht zu haben.

Nachdem der Angeklagte auch diesmal ausgeblieben war, nahm der Richter telefonisch Kontakt mit der Polizei Holzminden auf und ordnete dessen sofortige Vorführung an. Nach einer längeren Wartezeit teilten die Einsatzkräfte mit, dass der Mann weder an seiner bekannten Wohnanschrift noch an anderen bekannten Aufenthaltsorten in Stadtoldendorf angetroffen worden sei.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde ein Haftbefehl erlassen. Die Hauptverhandlung musste ausgesetzt werden.

Pflichtverteidiger erscheint ohne Mandanten

Auch im zweiten Verfahren blieb der Platz des Angeklagten leer. Sein Pflichtverteidiger erschien allein im Sitzungssaal und erklärte, derzeit keinen persönlichen Kontakt zu seinem Mandanten zu haben. Auch dessen aktueller Aufenthaltsort sei ihm nicht bekannt.

Nach Rücksprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung traf das Gericht in Abwesenheit des Angeklagten eine Entscheidung. Dabei berücksichtigte es auch, dass der Mann ohne Angabe von Gründen nicht zum Termin erschienen war. Zu seinen Gunsten wertete das Gericht, dass bislang keine Eintragung im Bundeszentralregister vorlag.

Verhängt wurde eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, deren Vollstreckung für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Zudem unterliegt er einer Meldepflicht und muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die gerichtliche Entscheidung soll ihm schriftlich zugestellt werden.

Kritik an zunehmenden Ausfällen

Insgesamt vergingen rund 90 Minuten, in denen das Gericht wegen der ausgebliebenen Angeklagten nicht wie geplant arbeiten konnte. Richter und Staatsanwalt kritisierten, dass vergleichbare Fälle in jüngster Zeit deutlich häufiger geworden seien.

Früher sei es für viele Bürger selbstverständlich gewesen, einer gerichtlichen Ladung Folge zu leisten. Inzwischen würden Schreiben nach Einschätzung der Beteiligten häufiger ungeöffnet beiseitegelegt. Offenbar herrsche bei manchen Betroffenen die Vorstellung, eine unangenehme Nachricht lasse sich vermeiden, wenn der Brief nicht gelesen werde.

Das Amtsgericht Holzminden stehe mit dieser Entwicklung nicht allein da. Ein Verteidiger berichtete, auch am Landgericht Hildesheim komme es wiederholt zu vergleichbaren Vorfällen.

Kritisch äußerten sich die Beteiligten außerdem über ärztliche Atteste, mit denen das Fernbleiben von Gerichtsterminen begründet werde. Solche Bescheinigungen würden teilweise von Praxen ausgestellt, die Hunderte Kilometer vom Wohnort eines Angeklagten entfernt lägen. Nach Einschätzung der Beteiligten könnten digitale Angebote den kurzfristigen Zugang zu entsprechenden Bescheinigungen erleichtern.

Für das Amtsgericht endete damit ein unbefriedigender Vormittag: Viel Zeit war vergangen, ohne dass die beiden vorgesehenen Verfahren regulär verhandelt werden konnten.


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Holzminden. Am „Forster Weg 26“ in Holzminden steht ab sofort eine rund 125 Quadratmeter große Gewerbefläche zur Vermietung. Die gepflegten Räumlichkeiten befinden sich ebenerdig im Erdgeschoss und sind barrierefrei sowie stufenlos zugänglich.

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Die Raumaufteilung kann nach Absprache flexibel geplant und individuell an die Anforderungen der zukünftigen Mieterin oder des zukünftigen Mieters angepasst werden. Auch entsprechende Umbauten sind grundsätzlich möglich.

Die Gewerbefläche befindet sich in der Nähe des ehemaligen Krankenhauses. Parkmöglichkeiten stehen direkt vor dem Objekt zur Verfügung.

Provisionsfreie Vermietung

Die monatliche Miete beträgt 1.500 Euro. Die Vermietung erfolgt provisionsfrei direkt vom Eigentümer. Eine Kaution ist nach Absprache zu hinterlegen.

Kontakt

Johannes Rerich
Telefon: 01520 1549757
E-Mail: j.rerich@gmx.net

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Northeim

Nörten-Hardenberg (red). Zu zwei Verkehrsunfällen auf der A7 sind die Ortsfeuerwehren Nörten-Hardenberg Mitte und Bishausen am Montagmorgen ausgerückt.

Streifenwagen überschlägt sich auf der A7

Um 5:44 Uhr alarmierte die Leitstelle die Einsatzkräfte mit dem Stichwort „eingeklemmte Person“ in Fahrtrichtung Norden zwischen den Anschlussstellen Nörten-Hardenberg und Northeim-West. Dort war ein Streifenwagen der Göttinger Autobahnpolizei auf dem Weg zu einem eigenen Einsatz bei Regen von der Fahrbahn abgekommen, hatte sich mehrfach überschlagen und war auf dem Dach im Graben zum Liegen gekommen. Die beiden Polizeibeamten erlitten leichte Verletzungen und wurden zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus gebracht. Für die Rettungs- und Bergungsarbeiten stand dem Verkehr zeitweise nur ein Fahrstreifen zur Verfügung.

Zweiter Einsatz bei Parensen

Noch während der Arbeiten an dieser Einsatzstelle alarmierte die Leitstelle die Feuerwehr um 6:13 Uhr zu einem zweiten Unfall kurz hinter dem Parkplatz Leineholz bei Parensen. Dort war in Fahrtrichtung Süden ebenfalls ein Pkw im Graben gelandet. Eine der beiden beteiligten Personen brachte der Rettungsdienst zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus. Die Feuerwehr sicherte beide Einsatzstellen ab und unterstützte den Rettungsdienst.

Fotos: Leon Hänel,  Fachzug Bevölkerungswarnung und Öffentlichkeitsarbeit, Landkreis Northeim