Holzminden (awin). Der Dienstagvormittag am Amtsgericht Holzminden verlief anders als vorgesehen. Zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Hauptverhandlungen konnten nicht regulär durchgeführt werden, weil die jeweiligen Angeklagten trotz ordnungsgemäßer und fristgerechter Ladung nicht erschienen. Zunächst sollte es um den Vorwurf des Vortäuschens einer Straftat gehen, anschließend um gefährliche Körperverletzung.
Richter rechnete mit dem Fernbleiben
Im ersten Verfahren war ein Mann aus Stadtoldendorf angeklagt, der dem Gericht aus früheren Verfahren bekannt ist. Der Richter erklärte zu Beginn der Verhandlung, er habe bereits damit gerechnet, dass der Angeklagte nicht erscheinen werde. Der Mann sei gerichtlichen Ladungen schon wiederholt nicht gefolgt.
Bereits bei einem zurückliegenden Prozess, in dem der Mann als Zeuge geladen gewesen war, erschien er nicht vor Gericht. Aus diesem Verfahren entstand später der Vorwurf, eine Straftat vorgetäuscht zu haben.
Nachdem der Angeklagte auch diesmal ausgeblieben war, nahm der Richter telefonisch Kontakt mit der Polizei Holzminden auf und ordnete dessen sofortige Vorführung an. Nach einer längeren Wartezeit teilten die Einsatzkräfte mit, dass der Mann weder an seiner bekannten Wohnanschrift noch an anderen bekannten Aufenthaltsorten in Stadtoldendorf angetroffen worden sei.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde ein Haftbefehl erlassen. Die Hauptverhandlung musste ausgesetzt werden.
Pflichtverteidiger erscheint ohne Mandanten
Auch im zweiten Verfahren blieb der Platz des Angeklagten leer. Sein Pflichtverteidiger erschien allein im Sitzungssaal und erklärte, derzeit keinen persönlichen Kontakt zu seinem Mandanten zu haben. Auch dessen aktueller Aufenthaltsort sei ihm nicht bekannt.
Nach Rücksprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung traf das Gericht in Abwesenheit des Angeklagten eine Entscheidung. Dabei berücksichtigte es auch, dass der Mann ohne Angabe von Gründen nicht zum Termin erschienen war. Zu seinen Gunsten wertete das Gericht, dass bislang keine Eintragung im Bundeszentralregister vorlag.
Verhängt wurde eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, deren Vollstreckung für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Zudem unterliegt er einer Meldepflicht und muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die gerichtliche Entscheidung soll ihm schriftlich zugestellt werden.
Kritik an zunehmenden Ausfällen
Insgesamt vergingen rund 90 Minuten, in denen das Gericht wegen der ausgebliebenen Angeklagten nicht wie geplant arbeiten konnte. Richter und Staatsanwalt kritisierten, dass vergleichbare Fälle in jüngster Zeit deutlich häufiger geworden seien.
Früher sei es für viele Bürger selbstverständlich gewesen, einer gerichtlichen Ladung Folge zu leisten. Inzwischen würden Schreiben nach Einschätzung der Beteiligten häufiger ungeöffnet beiseitegelegt. Offenbar herrsche bei manchen Betroffenen die Vorstellung, eine unangenehme Nachricht lasse sich vermeiden, wenn der Brief nicht gelesen werde.
Das Amtsgericht Holzminden stehe mit dieser Entwicklung nicht allein da. Ein Verteidiger berichtete, auch am Landgericht Hildesheim komme es wiederholt zu vergleichbaren Vorfällen.
Kritisch äußerten sich die Beteiligten außerdem über ärztliche Atteste, mit denen das Fernbleiben von Gerichtsterminen begründet werde. Solche Bescheinigungen würden teilweise von Praxen ausgestellt, die Hunderte Kilometer vom Wohnort eines Angeklagten entfernt lägen. Nach Einschätzung der Beteiligten könnten digitale Angebote den kurzfristigen Zugang zu entsprechenden Bescheinigungen erleichtern.
Für das Amtsgericht endete damit ein unbefriedigender Vormittag: Viel Zeit war vergangen, ohne dass die beiden vorgesehenen Verfahren regulär verhandelt werden konnten.

