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Höxter-Beverungen

Höxter (red). Vertreter eines großen Teils der Hotellerie- und Gastgewerbebranche der Stadt Höxter haben am Donnerstag einen Bürgerantrag zur Beendigung der weiteren Befassung mit der Einführung einer Beherbergungssteuer bei der Stadtverwaltung eingereicht. Der Antrag auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen richtet sich an den Rat der Stadt Höxter und soll in einer der kommenden Ratssitzungen beraten werden. Mit diesem Instrument können Einwohnerinnen und Einwohner Anregungen und Beschwerden an den Rat richten und beantragen, dass ein bestimmtes Thema beraten wird. Im vorliegenden Fall fordern die Antragsteller, die Planungen zur Einführung einer Beherbergungssteuer einzustellen und das Thema politisch nicht weiter zu verfolgen.

Antragsteller sehen ausreichende Entscheidungsgrundlage

In der Begründung führen die Antragsteller an, dass sich Verwaltung, Politik und die betroffenen Betriebe bereits über mehrere Monate mit der möglichen Einführung einer Beherbergungssteuer beschäftigt hätten. Nach ihrer Auffassung lägen inzwischen ausreichend Informationen und Berechnungen vor, um eine politische Entscheidung treffen zu können. Weitere Prüfungen würden aus ihrer Sicht keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn bringen. Als Argument wird das Verhältnis zwischen dem erwarteten finanziellen Ertrag und dem Verwaltungsaufwand angeführt. Nach Einschätzung der Antragsteller steht den möglichen Einnahmen ein erheblicher organisatorischer und personeller Aufwand gegenüber. Die Einführung einer Beherbergungssteuer würde nach ihrer Darstellung einen höheren Aufwand und zusätzliche Aufgaben für Verwaltung und Beherbergungsbetriebe mit sich bringen. Betroffen wären insbesondere Hotels, Pensionen, Campingplätze und Anbieter von Ferienwohnungen.

Auswirkungen auf Tourismus und Wirtschaft befürchtet

Nach Auffassung der Antragsteller könnten sich die Auswirkungen jedoch nicht allein auf die Beherbergungsbetriebe beschränken. Sie verweisen darauf, dass der Tourismus auch für Gastronomie, Einzelhandel, Kulturangebote und Vereine eine wirtschaftliche Bedeutung habe. Veränderungen im Reiseverhalten von Gästen könnten sich deshalb auf verschiedene Bereiche des örtlichen Wirtschaftslebens auswirken. Ein weiterer Schwerpunkt der Begründung betrifft die Planung von Gruppen- und Busreisen. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass entsprechende Reisen häufig langfristig organisiert werden. Die seit mehreren Monaten andauernde Diskussion über die mögliche Einführung einer Beherbergungssteuer sorge nach ihrer Einschätzung bereits für Unsicherheit bei Gästen und Reiseveranstaltern.

Rat soll über Bürgerantrag beraten

Solange nicht feststehe, ob die Steuer eingeführt werde, bestehe aus Sicht der Antragsteller die Möglichkeit, dass Reiseveranstalter andere Reiseziele bevorzugten oder Programme entsprechend anpassten. Nach Darstellung der Antragsteller könnten sich daraus wirtschaftliche Folgen ergeben. Weniger Gruppenreisen würden nach ihrer Einschätzung zu geringeren Übernachtungszahlen führen. Gleichzeitig könnten Gastronomiebetriebe, Einzelhandelsgeschäfte sowie kulturelle Einrichtungen und touristische Angebote von einem Rückgang der Besucherzahlen betroffen sein. Diese möglichen Auswirkungen seien bei der politischen Bewertung des Vorhabens zu berücksichtigen.

Mit dem Bürgerantrag verfolgen die Unterzeichner nach eigenen Angaben das Ziel, eine abschließende Entscheidung des Rates herbeizuführen. Sie sprechen sich dafür aus, die weitere Befassung mit der Einführung einer Beherbergungssteuer zu beenden und stattdessen Planungssicherheit für die touristischen Betriebe sowie die vom Tourismus abhängigen Wirtschaftszweige zu schaffen. Der Rat will sich im Rahmen einer öffentlichen Sitzung mit den vorgetragenen Forderungen und der Begründung der Antragsteller befassen.

Diskussion dauert bereits mehrere Monate an

Die Diskussion über eine mögliche Beherbergungssteuer beschäftigt die Kommunalpolitik in Höxter bereits seit mehreren Monaten. Ziel einer solchen Steuer wäre es, zusätzliche Einnahmen für den städtischen Haushalt zu erzielen. Kritiker verweisen dagegen auf den entstehenden Verwaltungsaufwand sowie auf mögliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts.

Fotos: red


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Lesedauer: 10 Minuten
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Holzminden. Wer heute sein Dach saniert, kommt an Photovoltaik oft nicht mehr vorbei. Hintergrund ist die gesetzliche Solarpflicht in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Dachsanierung planen, bringt das zunächst zahlreiche Fragen mit sich – von gesetzlichen Vorgaben über technische Anforderungen bis hin zu möglichen Förderprogrammen.

Die Mairose GmbH bietet deshalb eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an, bei der das Dach geprüft und mögliche Lösungen besprochen werden. Für Vorhaben dieser Art verfügt das Unternehmen über besondere Fachkompetenz. Die Mairose GmbH erkannte die Bedeutung von Photovoltaikanlagen frühzeitig und ließ Dachdeckermeister Milan Schmidt gezielt zum ZVDH-zertifizierten Photovoltaik-Manager im Dachdeckerhandwerk ausbilden.

„Mit Milan Schmidt haben wir im Unternehmen einen speziell ausgebildeten Ansprechpartner für Photovoltaik. Er kennt sowohl die Anforderungen einer Dachsanierung als auch die technischen Möglichkeiten moderner Solaranlagen. Gleichzeitig unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden dabei, die passenden Förderprogramme zu nutzen – so sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit möglich“, erklärt Mairose-Inhaber Jan Wehenkel.

Solarpflicht: Was jetzt gilt

In Niedersachsen gilt die Solarpflicht bereits seit 2025. Bei Neubauten oder umfassenden Dachsanierungen – etwa wenn das Dach vollständig neu eingedeckt oder die Abdichtung erneuert wird – müssen mindestens 50 Prozent der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden.

Auch in Nordrhein-Westfalen gelten entsprechende Vorgaben. Dort müssen bei Neubauten und Dachsanierungen mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachfläche für Solarenergie genutzt werden oder eine Anlage mit etwa drei bis fünf Kilowatt Leistung installiert werden. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2026.

Betroffen sind Steil- und Flachdächer ab einer Größe von 50 Quadratmetern. Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, muss mit Konsequenzen rechnen – etwa Ordnungsgeldern, Verzögerungen bei Baugenehmigungen oder Problemen beim späteren Verkauf der Immobilie.

Nach Angaben von Dachdeckermeister Jan Wehenkel liegen die Kosten für eine Photovoltaikanlage meist zwischen 8.000 und 15.000 Euro für Anlagen mit etwa sechs bis zehn Kilowatt Leistung – gegebenenfalls zuzüglich einer Modernisierung des Zählerschranks.

Pflicht – aber auch eine Chance

„Die Solarpflicht ist auch eine Chance – dank Förderung und Stromersparnis“, erklärt Miland Schmidt. „Gerade in Zeiten steigender Energiepreise macht man sich damit unabhängiger. Wenn ein Teil des Strombedarfs direkt vom eigenen Dach gedeckt wird, rechnet sich das langfristig auch wirtschaftlich.“

Dabei muss das Dach nicht zwingend perfekt nach Süden ausgerichtet sein. Auch Ost- oder Westdächer erreichen noch rund 80 bis 90 Prozent des möglichen Ertrags. „Eine 6-kWp-Anlage erzeugt etwa 5.000 bis 6.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr – je nach Ausrichtung und Sonneneinstrahlung“, erläutert Schmidt.

Zusätzlich kann eine energetische Dachsanierung doppelt wirken: Gute Dämmung senkt die Heizkosten, während Photovoltaik einen Teil des Strombedarfs deckt. Gleichzeitig steigt häufig auch der Wert der Immobilie.

Förderung von bis zu 12.000 Euro möglich

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) werden Maßnahmen an der Gebäudehülle – etwa die Dämmung des Daches – unterstützt.

„Dachdämmung und Dachsanierung werden großzügig gefördert. Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden dabei, die passenden Programme zu finden und zu beantragen. So sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit möglich“, erklärt Milan Schmidt.

  • Ohne individuellen Sanierungsfahrplan beträgt die Förderung 15 Prozent der Investitionskosten bei einer maximalen Investitionssumme von 30.000 Euro. Dadurch sind Zuschüsse von bis zu 4.500 Euro pro Wohneinheit möglich.
  • Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Fördersatz auf 20 Prozent bei einer Investitionssumme von bis zu 60.000 Euro. Dadurch können Förderungen von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit erreicht werden. 

Der individuelle Sanierungsfahrplan wird von einer Energieberaterin oder einem Energieberater erstellt. Dabei wird das Gebäude analysiert und aufgezeigt, welche energetischen Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können.

Alternativ kann für selbst genutzte Wohnhäuser auch ein Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz genutzt werden. Dabei können 20 Prozent der Sanierungskosten – maximal 40.000 Euro – über drei Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Diese Variante kann allerdings nicht mit BAFA- oder KfW-Förderprogrammen kombiniert werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Fördermittel können Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten, wenn das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt ist. Beim Steuerbonus gilt eine Mindestfrist von zehn Jahren.

Wichtig ist außerdem, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden und der Förderantrag vor Beginn der Bauarbeiten gestellt wird.

Eine Lösung aus einer Hand

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer stehen bei einer Dachsanierung mit Solarpflicht vor der gleichen Herausforderung: gesetzliche Vorgaben, Förderprogramme, Energieberatung und Bauplanung müssen gleichzeitig berücksichtigt werden.

Die Mairose GmbH unterstützt dabei, diese Schritte übersichtlich zu planen und umzusetzen – von der ersten Prüfung des Daches bis zur fertigen Dach- und Solarlösung.

Zum Leistungsangebot gehören unter anderem:
  • Beratung zu Förderprogrammen wie BAFA-Förderung oder Steuerbonus
  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Koordination von Energieberaterinnen, Energieberatern und Installationsbetrieben
  • Ausstellung der notwendigen Fachunternehmererklärungen
  • fachgerechte Dachsanierung und integrierte Planung von Photovoltaikanlagen
So starten Eigentümerinnen und Eigentümer

Der erste Schritt ist eine Prüfung des Daches durch Eigentümerinnen und Eigentümer hinsichtlich von Größe, Statik, Ausrichtung und möglicher Verschattung. Anschließend folgt die Kontaktaufnahme zur Mairose GmbH, die in der Folge für eine kostenlose Vor-Ort-Beratung sorgt, bei der mögliche Maßnahmen sowie Förderprogramme besprochen werden. Darauf aufbauend wird gemeinsam die passende Dach- und Solarlösung geplant – inklusive Förderklärung und Koordination aller notwendigen Schritte bis zur Umsetzung.

Wer eine Dachsanierung plant und sich über die neue Solarpflicht informieren möchte, kann bei der Mairose GmbH eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung vereinbaren.

Mairose GmbH
Burgbergblick 14
37603 Holzminden
Telefon (0 55 31) 33 39
info@mairose.de
www.mairose.de

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Derental (red). Nach der erfolgreichen Premiere im vergangenen Jahr lädt der Derentaler Löwenblut e. V. am Samstag, 18. Juli 2026, erneut zum Sommerfestival „Solling Sound“ auf den Grillplatz in Derental ein. Besucherinnen und Besucher dürfen sich auf Live-Musik, kühle Getränke und eine besondere Festivalkulisse inmitten der Natur des Sollings freuen. Der idyllisch gelegene Grillplatz bietet mit seiner Lage eine Atmosphäre, die in der Region ihresgleichen sucht.

Nach dem Wegfall des über viele Jahre weit über die Region hinaus bekannten Rockfestivals „Solling Jump“ im benachbarten Fürstenberg veranstaltete der Derentaler Löwenblut e. V. im vergangenen Jahr erstmals den „Solling Sound“. Das Festival knüpft an die langjährige Tradition großer Open-Air-Musikveranstaltungen in der Region an, setzt dabei jedoch bewusst auf ein breiteres musikalisches Konzept und spricht Besucherinnen und Besucher unterschiedlicher Generationen an. Nach der erfolgreichen Premiere geht der „Solling Sound“ nun in seine zweite Auflage.

Zwei Live-Bands sorgen für Stimmung

Musikalisch erwartet die Gäste ein abwechslungsreiches Programm mit zwei Live-Bands. Den Auftakt macht das Akustik-Duo „Klangvoll“ aus Paderborn, das mit gefühlvollen Stimmen und handgemachter Musik für den passenden Einstieg in den Abend sorgt. Im Anschluss übernimmt die Partyband „Easy Jam“ die Bühne. Die Musikerinnen und Musiker stammen aus dem Dreiländereck Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen und sorgen mit ihrem vielseitigen Repertoire für Partystimmung bis in die Nacht.

Mit Leberkäse-Burgern, verschiedenen Bratwürsten und Pommes erwartet die Besucherinnen und Besucher zudem ein vielfältiges kulinarisches Angebot sowie eine große Auswahl an Getränken einschließlich Longdrinks und Cocktails.

Vorverkauf läuft bereits

Die Organisatoren hoffen auf sommerliche Temperaturen und zahlreiche Gäste aus Derental sowie der gesamten Solling- und Weserberglandregion.

Der Vorverkauf läuft bereits. Eintrittskarten sind zum Preis von 8 Euro sowohl online als auch im Derentaler Einkaufsladen „Nah & Gut Schäfer“ erhältlich. Für Kurzentschlossene wird zudem eine Abendkasse eingerichtet.

„Mit dem Solling Sound möchten wir eine Veranstaltung in der Region etablieren, bei der Menschen unterschiedlicher Generationen zusammenkommen, um gemeinsam besondere Momente zu erleben – getragen von Musik, Gefühlen und Erinnerungen, die bleiben.“

Weitere Informationen zum Festival und zum Ticketverkauf gibt es auf den Social-Media-Kanälen des Derentaler Löwenblut e. V. sowie auf den Plakaten und Flyern in der Region.

Fotos: Derentaler Löwenblut e. V.

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