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Bad Driburg-Brakel

Gehrden (red). Mit dem traditionellen Königsschießen hat die St. Sebastian-Schützenbruderschaft Gehrden von 1677 e.V. am 5. Juli den Auftakt zur Schützenfestsaison gefeiert. Wie in jedem Jahr fand das Königsschießen im Rahmen des Patronatsfestes der Kirchenpatrone St. Peter und Paul statt. Nach dem feierlichen Festhochamt eröffnete das beliebte Vogelschießen offiziell die Vorfreude auf das bevorstehende Schützenfest.

In Gehrden wird der Schützenkönig bis heute auf traditionelle Weise mit einer historischen Armbrust ermittelt. Ziel ist es, einen kunstvoll gefertigten Holzadler von der Stange zu schießen. Diese besondere Herausforderung meisterte in diesem Jahr Schützenbruder Daniel Bitterberg, der sich damit die Königswürde für das Thronjahr 2026/2027 sicherte. Oberst Michael Hanewinkel proklamierte ihn feierlich zum neuen Schützenkönig. Zu seiner Königin wählte Daniel Bitterberg seine Freundin Lisa Hoemann. Das Königsgastpaar bilden Tim Müller und Lucia Ulrich.

Unterstützt wird das Königspaar von einem großen Hofstaat. Ihm gehören Alexander und Yvonne Dohmann, Maurice Mertins und Constanze Geiser, Frederik Hagemann und Franziska Kröger, Lukas Hoemann und Lara Riemann, Robin Riemann und Nina Rebmann, Ingo Hoemann und Pauline Ulber sowie Daniel Wagener und Katharina Armbrecht an.

Auch der Schützennachwuchs bewies sein Können. Justus Müller errang den Titel des Schülerprinzen, während sich Marco Kisters als Jugendprinz durchsetzte. Michael Kröger sicherte sich den Titel des Bierkönigs, indem er das „Bierfass“ von der Stange holte. Erstmals wurde zudem die Champagnerprinzessin ausgeschossen. Kirsten Mikus gewann diesen neuen Wettbewerb, nachdem sie das Cocktailglas von der Stange geschossen hatte.

Das neue Königspaar führt die Gehrdener Schützen durch das Schützenfest vom 18. bis 20. Juli. Es steht unter dem Motto: „Zwischen Marschmusik und Vereinsjacke entsteht etwas, das man nicht kaufen kann: Freundschaft.“

Der Festauftakt erfolgt am Samstag, 18. Juli. Bereits um 16:15 Uhr tritt die gesamte Bruderschaft an, um die neuen Majestäten abzuholen. Um 18:00 Uhr beginnt die Schützenmesse in der Pfarrkirche St. Peter und Paul. Nach dem traditionellen Opfergang werden die neuen Majestäten dem Präses der Bruderschaft, Pastor Detlef Stock, vorgestellt. Gegen 20:00 Uhr zieht der feierliche Ehrenzug mit Fackelträgern in den Schlossinnenhof, wo der Große Zapfenstreich stattfindet. Musikalisch gestaltet wird dieser vom Spielmannszug Dringenberg und dem Musikverein Gehrden. Anschließend lädt der Festball im Bürgerhaus zum gemeinsamen Feiern ein. Für die passende Stimmung sorgt die Tanzband „Bevertaler Dorfmusik“.

Am Sonntag, 19. Juli, steht um 14:00 Uhr der große Festumzug mit Königspaar und Hofstaat im Mittelpunkt. Begleitet wird der Festzug vom Spielmannszug Dringenberg, dem Musikverein Gehrden, dem Fanfarenzug Dringenberg sowie dem Musikverein Auenhausen. Ein weiterer Höhepunkt sind die Fahnenschwenkerinnen und Fahnenschwenker aus Borgentreich.

Die Ehrengäste und Ehrenmitglieder schließen sich dem Festzug ab dem Hause Decker an. Die Ansprache am Mahnmal für den Frieden hält in diesem Jahr der Bürgermeister der Stadt Brakel, Alexander Kleinschmidt. Nach dem Königstanz gegen 17:30 Uhr beginnt ein weiterer großer Festball. Dabei werden die Jubelmajestäten der vergangenen 70, 50, 40 und 25 Jahre geehrt. Der Eintritt ist frei. Am Abend sorgt erneut die Tanzband „Bevertaler Dorfmusik“ für musikalische Unterhaltung.

Der Montag beginnt traditionell mit dem Schützenfrühstück im Bürgerhaus, das vom Musikverein Gehrden musikalisch begleitet wird. Neben den Schützenbrüdern werden zahlreiche Gäste aus Politik, Wirtschaft und dem Schützenwesen erwartet. Am Nachmittag findet das Kinderschützenfest statt. Kalle Schwarz und Romi Steimel bilden in diesem Jahr das Kinderkönigspaar. Den festlichen Abschluss bildet am Montagabend ein weiterer großer Festball mit der „Fun Band“. Auch hierzu ist der Eintritt frei.

Die St. Sebastian-Schützenbruderschaft weist darauf hin, dass die Rathausstraße im Bereich der Bürgerhalle von Samstag, 18. Juli, 14:00 Uhr, bis Sonntag, 19. Juli, 21:30 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt ist. Eine entsprechende Umleitung ist ausgeschildert.

Foto: St. Sebastian-Schützenbruderschaft Gehrden von 1677 e.V.


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Lesedauer: 10 Minuten
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Holzminden. Wer heute sein Dach saniert, kommt an Photovoltaik oft nicht mehr vorbei. Hintergrund ist die gesetzliche Solarpflicht in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Dachsanierung planen, bringt das zunächst zahlreiche Fragen mit sich – von gesetzlichen Vorgaben über technische Anforderungen bis hin zu möglichen Förderprogrammen.

Die Mairose GmbH bietet deshalb eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an, bei der das Dach geprüft und mögliche Lösungen besprochen werden. Für Vorhaben dieser Art verfügt das Unternehmen über besondere Fachkompetenz. Die Mairose GmbH erkannte die Bedeutung von Photovoltaikanlagen frühzeitig und ließ Dachdeckermeister Milan Schmidt gezielt zum ZVDH-zertifizierten Photovoltaik-Manager im Dachdeckerhandwerk ausbilden.

„Mit Milan Schmidt haben wir im Unternehmen einen speziell ausgebildeten Ansprechpartner für Photovoltaik. Er kennt sowohl die Anforderungen einer Dachsanierung als auch die technischen Möglichkeiten moderner Solaranlagen. Gleichzeitig unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden dabei, die passenden Förderprogramme zu nutzen – so sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit möglich“, erklärt Mairose-Inhaber Jan Wehenkel.

Solarpflicht: Was jetzt gilt

In Niedersachsen gilt die Solarpflicht bereits seit 2025. Bei Neubauten oder umfassenden Dachsanierungen – etwa wenn das Dach vollständig neu eingedeckt oder die Abdichtung erneuert wird – müssen mindestens 50 Prozent der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden.

Auch in Nordrhein-Westfalen gelten entsprechende Vorgaben. Dort müssen bei Neubauten und Dachsanierungen mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachfläche für Solarenergie genutzt werden oder eine Anlage mit etwa drei bis fünf Kilowatt Leistung installiert werden. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2026.

Betroffen sind Steil- und Flachdächer ab einer Größe von 50 Quadratmetern. Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, muss mit Konsequenzen rechnen – etwa Ordnungsgeldern, Verzögerungen bei Baugenehmigungen oder Problemen beim späteren Verkauf der Immobilie.

Nach Angaben von Dachdeckermeister Jan Wehenkel liegen die Kosten für eine Photovoltaikanlage meist zwischen 8.000 und 15.000 Euro für Anlagen mit etwa sechs bis zehn Kilowatt Leistung – gegebenenfalls zuzüglich einer Modernisierung des Zählerschranks.

Pflicht – aber auch eine Chance

„Die Solarpflicht ist auch eine Chance – dank Förderung und Stromersparnis“, erklärt Miland Schmidt. „Gerade in Zeiten steigender Energiepreise macht man sich damit unabhängiger. Wenn ein Teil des Strombedarfs direkt vom eigenen Dach gedeckt wird, rechnet sich das langfristig auch wirtschaftlich.“

Dabei muss das Dach nicht zwingend perfekt nach Süden ausgerichtet sein. Auch Ost- oder Westdächer erreichen noch rund 80 bis 90 Prozent des möglichen Ertrags. „Eine 6-kWp-Anlage erzeugt etwa 5.000 bis 6.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr – je nach Ausrichtung und Sonneneinstrahlung“, erläutert Schmidt.

Zusätzlich kann eine energetische Dachsanierung doppelt wirken: Gute Dämmung senkt die Heizkosten, während Photovoltaik einen Teil des Strombedarfs deckt. Gleichzeitig steigt häufig auch der Wert der Immobilie.

Förderung von bis zu 12.000 Euro möglich

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) werden Maßnahmen an der Gebäudehülle – etwa die Dämmung des Daches – unterstützt.

„Dachdämmung und Dachsanierung werden großzügig gefördert. Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden dabei, die passenden Programme zu finden und zu beantragen. So sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit möglich“, erklärt Milan Schmidt.

  • Ohne individuellen Sanierungsfahrplan beträgt die Förderung 15 Prozent der Investitionskosten bei einer maximalen Investitionssumme von 30.000 Euro. Dadurch sind Zuschüsse von bis zu 4.500 Euro pro Wohneinheit möglich.
  • Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Fördersatz auf 20 Prozent bei einer Investitionssumme von bis zu 60.000 Euro. Dadurch können Förderungen von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit erreicht werden. 

Der individuelle Sanierungsfahrplan wird von einer Energieberaterin oder einem Energieberater erstellt. Dabei wird das Gebäude analysiert und aufgezeigt, welche energetischen Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können.

Alternativ kann für selbst genutzte Wohnhäuser auch ein Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz genutzt werden. Dabei können 20 Prozent der Sanierungskosten – maximal 40.000 Euro – über drei Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Diese Variante kann allerdings nicht mit BAFA- oder KfW-Förderprogrammen kombiniert werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Fördermittel können Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten, wenn das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt ist. Beim Steuerbonus gilt eine Mindestfrist von zehn Jahren.

Wichtig ist außerdem, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden und der Förderantrag vor Beginn der Bauarbeiten gestellt wird.

Eine Lösung aus einer Hand

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer stehen bei einer Dachsanierung mit Solarpflicht vor der gleichen Herausforderung: gesetzliche Vorgaben, Förderprogramme, Energieberatung und Bauplanung müssen gleichzeitig berücksichtigt werden.

Die Mairose GmbH unterstützt dabei, diese Schritte übersichtlich zu planen und umzusetzen – von der ersten Prüfung des Daches bis zur fertigen Dach- und Solarlösung.

Zum Leistungsangebot gehören unter anderem:
  • Beratung zu Förderprogrammen wie BAFA-Förderung oder Steuerbonus
  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Koordination von Energieberaterinnen, Energieberatern und Installationsbetrieben
  • Ausstellung der notwendigen Fachunternehmererklärungen
  • fachgerechte Dachsanierung und integrierte Planung von Photovoltaikanlagen
So starten Eigentümerinnen und Eigentümer

Der erste Schritt ist eine Prüfung des Daches durch Eigentümerinnen und Eigentümer hinsichtlich von Größe, Statik, Ausrichtung und möglicher Verschattung. Anschließend folgt die Kontaktaufnahme zur Mairose GmbH, die in der Folge für eine kostenlose Vor-Ort-Beratung sorgt, bei der mögliche Maßnahmen sowie Förderprogramme besprochen werden. Darauf aufbauend wird gemeinsam die passende Dach- und Solarlösung geplant – inklusive Förderklärung und Koordination aller notwendigen Schritte bis zur Umsetzung.

Wer eine Dachsanierung plant und sich über die neue Solarpflicht informieren möchte, kann bei der Mairose GmbH eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung vereinbaren.

Mairose GmbH
Burgbergblick 14
37603 Holzminden
Telefon (0 55 31) 33 39
info@mairose.de
www.mairose.de

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Einbeck

Einbeck (red). Am Samstag, 22. August, können alle zeigen, was sie im Sand können. Der Einbecker Sportverein veranstaltet gemeinsam mit den Stadtwerken Einbeck den Stadtwerke Cup – ein Beachvolleyballturnier im Einbecker Freibad.

Teilnehmen können alle, die die Grundtechniken und Grundregeln des Volleyballs beherrschen. Gespielt wird im Modus vier gegen vier. Turnierbeginn ist um 9.30 Uhr auf der Beachvolleyballanlage im Freibad.

Wanderpokal und Teamgeist stehen im Mittelpunkt

Neben dem Spaß am Spiel geht es auch in diesem Jahr um den großen Wanderpokal, der von den Stadtwerken Einbeck gestiftet wurde. Das Turnier richtet sich an alle Volleyballbegeisterten, die ihr Können im Sand unter Beweis stellen und einen sportlichen Tag in lockerer Atmosphäre verbringen möchten.

Anmeldung bis 15. August möglich

Anmeldungen und Rückfragen sind per E-Mail an sreuter3@gmx.de möglich. Anmeldeschluss ist der 15. August.

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