Acht Teilnehmende schließen Qualifizierung zur Schulbegleitung erfolgreich ab
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Bad Driburg-BrakelDie Teilnehmenden haben die Qualifizierung zur Schulbegleitung bei Dozentin Melanie Sievers (Mitte) erfolgreich abgeschlossen.
Bad Driburg (red). Nach zehn Wochen, einhundert Unterrichtseinheiten und einer abschließenden Lernstandsdiagnose haben acht Teilnehmende die Qualifizierung zur Schulbegleitung des VHS-Zweckverbandes Bad Driburg, Brakel, Nieheim und Steinheim erfolgreich abgeschlossen. Von Inklusionspädagogik über Krankheitsbilder bis hin zu rechtlichen Grundlagen wurde ein praxisnahes Themenfundament vermittelt, um die angehenden Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter auf ihren Einsatz vorzubereiten.
Lob für Engagement und Einsatz
Die Dozentin Melanie Sievers lobte die Teilnehmenden für ihre Wissbegierde und ihr Herzblut, das sie in die Ausbildung eingebracht haben. Die langjährige Schulungsreferentin und hauptberufliche Schulbegleitungskoordinatorin führte die Qualifizierung für den VHS-Zweckverband erstmals im Kreis Höxter durch.
„Schulbegleitungen sind unheimlich wichtig für das Kind, denn sie helfen ihm ganz individuell durch den Schulalltag, den es sonst oft nur sehr erschwert bewältigen könnte. Ich freue mich, dass ich mit der VHS eine Qualifizierung konzipieren konnte, die neue Schulbegleitungen mit dem nötigen Wissen für ihren Berufsalltag ausstattet“, so Sievers.
Nächster Kurs startet im September
Die Teilnehmenden überraschten ihre Dozentin am letzten Kurstag mit einem Blumenstrauß. „Wir möchten dir ganz herzlich dafür danken, dass du dein Wissen und deine Erfahrung mit so viel Engagement und Freude an uns weitergegeben hast“, sagte eine Teilnehmerin stellvertretend.
Alle Absolventinnen und Absolventen befänden sich bereits in Bewerbungsprozessen bei verschiedenen Trägern und blickten gespannt auf ihre neue Aufgabe.
Die nächste Qualifizierung zur Schulbegleitung beginnt am 2. September in Brakel. Informationen und Anmeldungen sind bei der VHS unter www.vhs-driburg.de, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 05253/974070 möglich.
Foto: VHS
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Mehr Termine, mehr Kompetenz: Physiotherapiepraxis Schöning hilft auch in der Urlaubszeit schnell weiter
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Holzminden. Ganzheitliche Gesundheitslösungen stehen im Mittelpunkt der Arbeit in der Physiotherapiepraxis Schöning. Wer sich wieder schmerzfrei bewegen und den Alltag aktiv gestalten möchte, findet hier einen verlässlichen Ansprechpartner. In der Praxis steht die individuelle Behandlung von Beschwerden des Bewegungsapparats im Fokus. Praxisinhaber Florian Schöning ist ausgebildeter Physiotherapeut und zusätzlich Heilpraktiker. Um der hohen Nachfrage gerecht zu werden, hat er das Team der Praxis zuletzt erweitert und damit spürbar mehr Behandlungstermine geschaffen.
Dein Therapeut ist im Sommerurlaub? Schnelle Hilfe bei Schmerzen und Bewegungseinschränkungen
Gerade in den Sommermonaten stehen viele Patientinnen und Patienten vor dem Problem, dass die gewohnte Praxis oder der eigene Therapeut im Urlaub ist. Doch Schmerzen und Bewegungseinschränkungen machen keine Ferien. In der Physiotherapiepraxis Schöning werden Patientinnen und Patienten mit akuten und chronischen Schmerzen ebenso nahtlos begleitet wie Menschen mit Bewegungseinschränkungen oder nach operativen Eingriffen. Ziel ist es, Beschwerden nachhaltig zu lindern, Beweglichkeit zurückzugewinnen und Patientinnen und Patienten auf dem Weg zurück in einen aktiven Alltag zu unterstützen.
Zum Behandlungsspektrum zählen unter anderem Kopf-, Kiefer-, Nacken-, Schulter-, Rücken-, Hüft-, Knie- und Fußschmerzen sowie Nacht-, Ruhe- und Bewegungsschmerzen. Auch Einschränkungen der Gelenkbeweglichkeit, Schulterimpingements, Kalkschulter, Meniskus- und Knorpelschäden oder Bandverletzungen werden in der Praxis behandelt. Darüber hinaus begleitet das Team Patientinnen und Patienten nach Operationen, etwa nach Bandscheibenvorfällen, Knie- oder Hüftprothesen, Meniskusoperationen, Knochenbrüchen oder Sehnenverletzungen.
Jede Therapie wird individuell auf die persönlichen Beschwerden und Ziele abgestimmt. Einer ausführlichen Anamnese und Diagnostik folgt eine gezielte Therapieplanung, die auf nachhaltige Verbesserung und langfristiges Wohlbefinden ausgerichtet ist.
Mehr Personal, mehr Termine für Patientinnen und Patienten
Um dem anhaltend großen Zuspruch gerecht zu werden und Engpässe während der Urlaubszeit zu vermeiden, hat Florian Schöning das Team gezielt verstärkt. Zuletzt wurden drei staatlich anerkannte Physiotherapeutinnen eingestellt. Dadurch kann die Praxis künftig mehr Termine anbieten und Wartezeiten reduzieren. Patientinnen und Patienten profitieren so von einer zeitnahen Behandlung und einer kontinuierlichen Betreuung, auch mitten im Sommer.
„Ich habe im November 2025 drei neue Kolleginnen einstellen dürfen. Dementsprechend haben wir nun die Möglichkeit, sehr kurzfristig Termine für Krankengymnastik, Lymphdrainage und Manuelle Therapie zu vergeben“, erklärte Florian Schöning.
„Unser Team ist mehr als die Summe seiner Mitglieder. Jede und jeder bringt seine ganz eigene Expertise mit. Das Ergebnis ist ein breites Spektrum an Wissen und Kompetenzen, das es uns erlaubt, Menschen genau so zu behandeln, wie sie es für ihre Gesundheitsziele brauchen“, ergänzte Schöning.
Moderne Therapieformen in persönlicher Atmosphäre
Neben klassischer Krankengymnastik kommen in der Praxis auch weiterführende Therapieformen zum Einsatz. Dazu zählen unter anderem Sportphysiotherapie, Krankengymnastik am Gerät, Kinesiotaping, Kiefergelenksbehandlung, Triggerpunkt- und Faszienbehandlung, Lymphdrainage, Nervenmobilisation, Manuelle Therapie sowie Orthopädisch Manipulative Therapie. Die Behandlungen erfolgen durch qualifiziertes Fachpersonal in modernen und freundlich gestalteten Praxisräumen.
Die Physiotherapiepraxis Schöning befindet sich in der „Nordstraße 8“ in Holzminden. Termine sind telefonisch unter +49 55 311 274 660 buchbar. Weitere Informationen stehen online unter www.praxis-schöning.de zur Verfügung.
Foto: Schöning
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Bewährungsstrafe nach Übergriffen auf zwei Mädchen: Amtsgericht Holzminden verurteilt 55-Jährigen
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Holzminden
Holzminden (zir). Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung, Führerscheinentzug und eine Geldauflage von 2.400 Euro – so lautet das Urteil, das das Amtsgericht Holzminden gegen einen 55-jährigen Mann aus der Stadt gefällt hat. Verhandelt wurden acht Straftaten aus dem Zeitraum November 2024 bis Juni 2025, begangen in Holzminden und einmal in Munster. Im Zentrum des Verfahrens standen Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegenüber zwei minderjährigen Schwestern, daneben ging es um mehrere Trunkenheitsfahrten sowie einen Diebstahl.
Der erste Tatkomplex: Kontakt zu zwei Schwestern
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte im Dezember 2024 Kontakt zu zwei damals 14 und 12 Jahre alten Schwestern aufgenommen, denen er zufällig mit dem Fahrrad auf dem Weg zu einem Lebensmittelgeschäft begegnete. Weil man sich auf Russisch verständigen konnte, sei schnell Vertrauen entstanden. Der Mann erzählte den Mädchen und ihrem Bruder von einer Geschenkaktion anlässlich des Nikolaustages und lud sie zu sich nach Hause ein, wo sie Bücher, Kopfhörer und Spielzeug erhielten. Man tauschte Nummern aus.
In den folgenden Wochen kam es zu weiteren Treffen: erst unter dem Vorwand, eine Drohne einrichten zu wollen, später mit der Aussicht, die Familie könne gegen Bezahlung bei Renovierungsarbeiten im Keller helfen. Die ältere der beiden Schwestern beschrieb den Angeklagten in dieser Phase als jemanden, der einen freundlichen, harmlosen Eindruck gemacht habe.
Am Abend des 24. Dezember, zu dem der Mann die Familie zum Essen eingeladen hatte, kippte die Situation nach Überzeugung des Gerichts. Der Angeklagte setzte der 14-Jährigen eine Schlafmaske auf und küsste sie mehrere Sekunden lang, wobei es auch zu einem Kussversuch mit Zunge kam. Die Jugendliche habe sich zunächst wie erstarrt gefühlt, den Mann dann aber von sich weggedrückt. Beim Verabschieden auf dem Hof umarmte er sie von hinten und, als sie sich umdrehte, ein zweites Mal – dabei berührte er ihr Gesäß. Die jüngere Schwester berichtete unabhängig davon von einem eigenen ungewollten Kuss zum Abschied bei einem früheren Treffen.
Noch am selben Abend erhielt die ältere Schwester eine beleidigende Kurznachricht des Angeklagten. Die Mutter rief ihn daraufhin an und stellte ihn zur Rede; nach ihrer Aussage soll er dabei eine Bemerkung mit sexuellem Unterton ihr gegenüber gemacht haben, aus der später auch die Anklage wegen Bedrohung hervorging – ein Vorwurf, den der Angeklagte über seinen Verteidiger bestritt. Die Mutter blockierte ihn im Anschluss an das Telefonat.
Die Aussagen der beiden jungen Zeuginnen fielen im Prozess unterschiedlich belastbar aus. Während die Kammer die Angaben der älteren Schwester trotz einiger Erinnerungslücken – die Tat lag zum Verhandlungszeitpunkt fast zwei Jahre zurück – als glaubhaft einstufte, ließen sich die Schilderungen der jüngeren nicht in gleicher Weise bestätigen.
Freispruch in einem Punkt, Verurteilung wegen Belästigung
Richter Scharffetter begründete das Urteil mit einer umfassenden Beweisaufnahme, in der sich keine hinreichende Sicherheit für eine eindeutig sexuell bestimmte Handlung gegenüber den Kindern habe gewinnen lassen – im Zweifel für den Angeklagten sei er insofern freizusprechen gewesen. Zugleich stellte das Gericht aber eine sexuelle Belästigung fest: Bereits das Vorgehen mit einer Schlafmaske und der anschließende Kuss gegenüber der minderjährigen Zeugin reiche dafür aus. Der Angeklagte hätte sich den Kindern von vornherein nicht in dieser Form nähern dürfen, so das Gericht.
Trunkenheitsfahrten und Diebstahl
Neben dem Komplex um die beiden Mädchen war dem Mann zur Last gelegt worden, im November 2024 sowie im Februar 2025 mehrfach alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis Auto gefahren zu sein – mit gemessenen Werten von bis zu 2,03 Promille. Hinzu kam ein Diebstahl von Werkzeug im Wert von rund 51 Euro aus einem Baufachhandel. Ein weiteres Fahren ohne Fahrerlaubnis in Munster wurde eingestellt, da Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft davon ausgingen, der Mann habe das Fahrverbot aufgrund der Sprachbarriere möglicherweise nicht verstanden.
Plädoyers und letztes Wort
Die Staatsanwältin sah zwar keinen eindeutigen sexuellen Kindesmissbrauch, wertete das wiederholte Einladen der Mädchen und das Verhalten ihnen gegenüber aber als bedenklich und forderte ein Jahr Freiheitsstrafe sowie ein Jahr Fahrverbot – auch als Signalwirkung. Der Pflichtverteidiger räumte ein, dass sein Mandant zu bestrafen sei, bezweifelte jedoch, dass hinter den Berührungen tatsächlich sexuelle Absichten gestanden hätten, und plädierte für einen Freispruch in diesem Punkt sowie ein verkürztes Fahrverbot von drei Monaten.
Der Angeklagte selbst zeigte sich in seinem Schlusswort geständig hinsichtlich der Trunkenheitsfahrten und bat um Nachsicht. Er verwies auf persönliche Belastungen im fraglichen Zeitraum – darunter der Tod seiner Mutter, die Scheidung von seiner Frau sowie der Tod eines Cousins im Krieg in der Ukraine, wohin er selbst wiederholt gereist sei, um humanitär zu helfen.
Das Urteil
Am Ende stand ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung bei einer vierjährigen Bewährungszeit, verbunden mit einem einjährigen Fahrverbot, der Übernahme der Verfahrenskosten, einer Bewährungshilfe sowie einer Zahlung von 2.400 Euro in Raten an die Landeskasse. Das Gericht begründete die Bewährung unter anderem mit den geordneten Lebensverhältnissen des Mannes, seiner Berufstätigkeit und seinem sozialen und humanitären Engagement – machte aber deutlich, dass die vergleichsweise lange Bewährungszeit auch als deutliche Warnung zu verstehen sei.
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