Hameln (red). Die Stadt Hameln hat bei einer Kontrollaktion in zwei Häusern in der „Koppenstraße“ Fehler gemacht. Zu diesem Ergebnis kommt die Verwaltung nach einer umfangreichen internen Untersuchung, die Oberbürgermeister Claudio Griese veranlasst hat. Bei der Kontrolle waren insgesamt vier Wohnungstüren zwangsweise geöffnet worden. Ein inzwischen vorliegendes Gutachten der städtischen Rechtsabteilung liefere „keine Anhaltspunkte, die einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff rechtfertigen können“, teilt die Stadt mit. „Mit dem heutigen Wissen hätten wir die Wohnungstüren nicht geöffnet.“
Kontrolle im Juni
Am 11. Juni hatten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsabteilung gemeinsam mit der Polizei, der Feuerwehr und weiteren Behördenvertretern die beiden Objekte kontrolliert. Nach Angaben der Stadt lagen konkrete Hinweise auf melderechtliche Verstöße, ungeklärte Wohn- und Aufenthaltsverhältnisse, baurechtliche Verstöße sowie Schwarzarbeit vor. Zudem habe es Anhaltspunkte dafür gegeben, dass sich mehrere Personen tatsächlich in den Gebäuden aufhielten, obwohl sie dort melderechtlich nicht oder nicht mehr erfasst gewesen seien. Darüber hinaus seien Aufenthaltsermittlungen und ungeklärte aufenthaltsrechtliche Verhältnisse Gegenstand der Maßnahme gewesen.
Bereits am 6. Mai hatte sich die Situation in der „Koppenstraße“ nach Darstellung der Stadt zugespitzt, als ein Fahrzeug abgeschleppt werden sollte. Eine Mitarbeiterin der Ordnungsabteilung sei von Personen, die aus dem später kontrollierten Objekt gekommen seien, beleidigt, bedroht und körperlich angegangen worden. Deshalb sei die Polizei von Beginn an in die Kontrollaktion eingebunden worden.
Stadt korrigiert ihre rechtliche Bewertung
In einer ersten Stellungnahme hatte sich die Stadt auf das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz berufen und erklärt, Wohnungen dürften zur Verhütung erheblicher Gefahren betreten werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass sich dort Personen aufhielten, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstießen oder wegen Straftaten gesucht würden.
Von dieser Bewertung rückt die Verwaltung nun ab. „Nach Prüfung sämtlicher Einsatzberichte und rechtlicher Bewertung konnte für das zwangsweise Öffnen mehrerer Wohnungstüren keine tragfähige und nachweisbare rechtliche Grundlage festgestellt werden“, heißt es aus dem Rathaus.
Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zähle zu den „tragenden Garantien des freiheitlichen Rechtsstaates“, erklärt die Verwaltung. Die zwangsweise Öffnung einer Wohnung stelle einen besonders intensiven Grundrechtseingriff dar und setze für jede einzelne Wohnung eine eigenständige gesetzliche Ermächtigung, eine konkrete Tatsachengrundlage, eine strikte Einzelfallprüfung sowie die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit voraus.
Fehlende Dokumentation
Die nachträgliche Überprüfung habe ergeben, dass diese Voraussetzungen hinsichtlich der zwangsweisen Türöffnungen nicht hinreichend nachgewiesen werden könnten. Insbesondere fehle eine nachvollziehbare Dokumentation, aus der hervorgehe, aufgrund welcher konkreten Tatsachen das gewaltsame Öffnen jeder einzelnen Wohnung erforderlich und rechtlich zulässig gewesen sein soll.
„Der Staat trägt die Verantwortung dafür, die Rechtmäßigkeit seiner Grundrechtseingriffe jederzeit belegen zu können“, erklärt die Stadt. Könne ein schwerwiegender Eingriff nachträglich nicht auf eine belastbare Rechtsgrundlage gestützt werden, gehe dies zulasten der handelnden Behörde. „Die Stadt Hameln übernimmt hierfür die Verantwortung“, heißt es weiter.
Oberbürgermeister Claudio Griese bedauere die Verletzung des grundrechtlich geschützten Vertrauens der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschädigungen am Eigentum der Hauseigentümerin ausdrücklich. Das Vorgehen entspreche nicht dem eigenen Verständnis eines rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns.
Konsequenzen für künftige Einsätze
Den von der Hauseigentümerin geltend gemachten Schaden durch die Türöffnungen habe die Stadt bereits dem Kommunalen Schadenausgleich gemeldet.
Darüber hinaus kündigt die Stadt umfassende Konsequenzen an. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Organisationseinheiten sollen künftig regelmäßig zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei Grundrechtseingriffen geschult werden. Entscheidungsgrundlagen müssen vollständig, nachvollziehbar und zeitnah dokumentiert werden. Bei Maßnahmen mit erheblicher Grundrechtsrelevanz, besonderer rechtlicher Komplexität oder großer öffentlicher Bedeutung sollen künftig Vorgesetzte, zuständige Dezernentinnen und Dezernenten sowie – sofern erforderlich – auch der Oberbürgermeister frühzeitig eingebunden werden. Außerdem sollen Einsatzberichte unmittelbar nach Abschluss eines Einsatzes erstellt und vollständig zu den Verwaltungsakten genommen werden.
Nach Angaben der Stadt werden darüber hinaus weitere Konsequenzen „in jeglicher Hinsicht“ geprüft.
Verdacht gegen Bewohner bestätigt
„Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht, dass Fehler ausgeschlossen sind“, betont die Verwaltung. Vielmehr bedeute sie, Fehler offen einzugestehen, ihre Ursachen konsequent aufzuarbeiten, Betroffene angemessen zu entschädigen und organisatorische Änderungen vorzunehmen, damit sich vergleichbare Grundrechtsverletzungen künftig nicht wiederholen.
Unabhängig von den Fehlern der Stadt habe sich der ursprüngliche Verdacht hinsichtlich der Objekte in der „Koppenstraße“ nach Angaben aus dem Rathaus bestätigt. Eine Person, die bei der Kontrollaktion angetroffen wurde, befinde sich inzwischen in Sicherungshaft. Die Ausländerbehörde habe aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet. Zudem stellten die Behörden melderechtliche Verstöße, vier nicht genehmigte Wohneinheiten sowie weitere baurechtliche Mängel wie nicht genehmigte Wanddurchbrüche und unzureichenden Brandschutz fest.