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Hameln News

Hameln (red). Die Stadt Hameln hat bei einer Kontrollaktion in zwei Häusern in der „Koppenstraße“ Fehler gemacht. Zu diesem Ergebnis kommt die Verwaltung nach einer umfangreichen internen Untersuchung, die Oberbürgermeister Claudio Griese veranlasst hat. Bei der Kontrolle waren insgesamt vier Wohnungstüren zwangsweise geöffnet worden. Ein inzwischen vorliegendes Gutachten der städtischen Rechtsabteilung liefere „keine Anhaltspunkte, die einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff rechtfertigen können“, teilt die Stadt mit. „Mit dem heutigen Wissen hätten wir die Wohnungstüren nicht geöffnet.“

Kontrolle im Juni

Am 11. Juni hatten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsabteilung gemeinsam mit der Polizei, der Feuerwehr und weiteren Behördenvertretern die beiden Objekte kontrolliert. Nach Angaben der Stadt lagen konkrete Hinweise auf melderechtliche Verstöße, ungeklärte Wohn- und Aufenthaltsverhältnisse, baurechtliche Verstöße sowie Schwarzarbeit vor. Zudem habe es Anhaltspunkte dafür gegeben, dass sich mehrere Personen tatsächlich in den Gebäuden aufhielten, obwohl sie dort melderechtlich nicht oder nicht mehr erfasst gewesen seien. Darüber hinaus seien Aufenthaltsermittlungen und ungeklärte aufenthaltsrechtliche Verhältnisse Gegenstand der Maßnahme gewesen.

Bereits am 6. Mai hatte sich die Situation in der „Koppenstraße“ nach Darstellung der Stadt zugespitzt, als ein Fahrzeug abgeschleppt werden sollte. Eine Mitarbeiterin der Ordnungsabteilung sei von Personen, die aus dem später kontrollierten Objekt gekommen seien, beleidigt, bedroht und körperlich angegangen worden. Deshalb sei die Polizei von Beginn an in die Kontrollaktion eingebunden worden.

Stadt korrigiert ihre rechtliche Bewertung

In einer ersten Stellungnahme hatte sich die Stadt auf das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz berufen und erklärt, Wohnungen dürften zur Verhütung erheblicher Gefahren betreten werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass sich dort Personen aufhielten, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstießen oder wegen Straftaten gesucht würden.

Von dieser Bewertung rückt die Verwaltung nun ab. „Nach Prüfung sämtlicher Einsatzberichte und rechtlicher Bewertung konnte für das zwangsweise Öffnen mehrerer Wohnungstüren keine tragfähige und nachweisbare rechtliche Grundlage festgestellt werden“, heißt es aus dem Rathaus.

Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zähle zu den „tragenden Garantien des freiheitlichen Rechtsstaates“, erklärt die Verwaltung. Die zwangsweise Öffnung einer Wohnung stelle einen besonders intensiven Grundrechtseingriff dar und setze für jede einzelne Wohnung eine eigenständige gesetzliche Ermächtigung, eine konkrete Tatsachengrundlage, eine strikte Einzelfallprüfung sowie die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit voraus.

Fehlende Dokumentation

Die nachträgliche Überprüfung habe ergeben, dass diese Voraussetzungen hinsichtlich der zwangsweisen Türöffnungen nicht hinreichend nachgewiesen werden könnten. Insbesondere fehle eine nachvollziehbare Dokumentation, aus der hervorgehe, aufgrund welcher konkreten Tatsachen das gewaltsame Öffnen jeder einzelnen Wohnung erforderlich und rechtlich zulässig gewesen sein soll.

„Der Staat trägt die Verantwortung dafür, die Rechtmäßigkeit seiner Grundrechtseingriffe jederzeit belegen zu können“, erklärt die Stadt. Könne ein schwerwiegender Eingriff nachträglich nicht auf eine belastbare Rechtsgrundlage gestützt werden, gehe dies zulasten der handelnden Behörde. „Die Stadt Hameln übernimmt hierfür die Verantwortung“, heißt es weiter.

Oberbürgermeister Claudio Griese bedauere die Verletzung des grundrechtlich geschützten Vertrauens der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschädigungen am Eigentum der Hauseigentümerin ausdrücklich. Das Vorgehen entspreche nicht dem eigenen Verständnis eines rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns.

Konsequenzen für künftige Einsätze

Den von der Hauseigentümerin geltend gemachten Schaden durch die Türöffnungen habe die Stadt bereits dem Kommunalen Schadenausgleich gemeldet.

Darüber hinaus kündigt die Stadt umfassende Konsequenzen an. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Organisationseinheiten sollen künftig regelmäßig zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei Grundrechtseingriffen geschult werden. Entscheidungsgrundlagen müssen vollständig, nachvollziehbar und zeitnah dokumentiert werden. Bei Maßnahmen mit erheblicher Grundrechtsrelevanz, besonderer rechtlicher Komplexität oder großer öffentlicher Bedeutung sollen künftig Vorgesetzte, zuständige Dezernentinnen und Dezernenten sowie – sofern erforderlich – auch der Oberbürgermeister frühzeitig eingebunden werden. Außerdem sollen Einsatzberichte unmittelbar nach Abschluss eines Einsatzes erstellt und vollständig zu den Verwaltungsakten genommen werden.

Nach Angaben der Stadt werden darüber hinaus weitere Konsequenzen „in jeglicher Hinsicht“ geprüft.

Verdacht gegen Bewohner bestätigt

„Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht, dass Fehler ausgeschlossen sind“, betont die Verwaltung. Vielmehr bedeute sie, Fehler offen einzugestehen, ihre Ursachen konsequent aufzuarbeiten, Betroffene angemessen zu entschädigen und organisatorische Änderungen vorzunehmen, damit sich vergleichbare Grundrechtsverletzungen künftig nicht wiederholen.

Unabhängig von den Fehlern der Stadt habe sich der ursprüngliche Verdacht hinsichtlich der Objekte in der „Koppenstraße“ nach Angaben aus dem Rathaus bestätigt. Eine Person, die bei der Kontrollaktion angetroffen wurde, befinde sich inzwischen in Sicherungshaft. Die Ausländerbehörde habe aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet. Zudem stellten die Behörden melderechtliche Verstöße, vier nicht genehmigte Wohneinheiten sowie weitere baurechtliche Mängel wie nicht genehmigte Wanddurchbrüche und unzureichenden Brandschutz fest.


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Moringen-Hardegsen-Uslar

Uslar (red). Wenn der Herbst Einzug hält, beginnt die Zeit der Kartoffelernte. Dann sind die Landwirte in der Solling-Vogler-Region im Weserbergland wieder auf ihren Feldern unterwegs, um die beliebten Knollen aus der Erde zu holen. Einst war eine reiche Kartoffelernte für viele Familien überlebenswichtig und sicherte die Versorgung für die kalte Jahreszeit. Die Stadt Uslar erinnert mit dem traditionellen Pekermarkt an diese besondere Bedeutung der Kartoffel. Am Sonntag, 13. September, lädt Uslar von 11 bis 18 Uhr zum beliebten Fest ein, das jedes Jahr am zweiten Sonntag im September gefeiert wird.

Ein Fest für die ganze Familie

Die Innenstadt verwandelt sich an diesem Tag in eine lebendige Festmeile. Rund 100 Händler haben ihr Kommen angekündigt und präsentieren ein buntes Angebot aus Kunsthandwerk, regionalen Produkten und Dienstleistungen. Lokale Akteure zeigen, was die Region zu bieten hat.

Für Kinder gibt es im Forstgarten zahlreiche Mitmachangebote. Eine mobile Kletterwand sorgt für Abenteuerlust bei den älteren Kindern und der Young Corner bietet Kinderschminken sowie spezielle Angebote für Jugendliche und jüngere Besucherinnen und Besucher. Bei den Schattenspringern klettern die Teilnehmenden unter professioneller Anleitung.

Musik auf zwei Bühnen

Das musikalische Programm verteilt sich auf zwei Bühnen, die sich am Alten Rathaus und in der „Kurzen Straße“ befinden. Die Solling-Blaskapelle Schönhagen, das Solling Swing Orchestra, die Young Sprouts, Alex im Westerland (Die Ärzte und Toten Hosen Tribute), Miss Who, Flo und Tommi sowie Dan und Ron sorgen für abwechslungsreiche Unterhaltung.

Traditionelles Pekeressen und Fassbieranstich

Um 11.15 Uhr wird das Fest offiziell mit dem Fassbieranstich der Brauerei Bergbräu durch Bürgermeister Torsten Bauer eröffnet. Redner Bode begleitet die Besucherinnen und Besucher mit Informationen rund um das gesamte Programm.

Ein kulinarisches Highlight ist das Pekeressen. Dabei handelt es sich um ein Kartoffelgericht, das mit gewürztem Mett, Zwiebeln und Gurken serviert wird. Früher wurden die Kartoffeln an den Ofen geklebt, was im Plattdeutschen „peken“ heißt. Heute sorgt ein spezielles Garverfahren für den typischen Geschmack. Neben dem klassischen Pekeressen gibt es weitere Kartoffelspezialitäten zu entdecken.

Verkaufsoffener Sonntag und Maskottchen Onkel Pelle

Auch die Geschäfte in der Innenstadt öffnen ihre Türen zum verkaufsoffenen Sonntag und laden zum Bummeln ein. Onkel Pelle, das Maskottchen der Stadt, ist ebenfalls auf dem Pekermarkt unterwegs.

Weitere Informationen sind bei der Stadt Uslar unter www.uslar.de und unter Telefon 05571/307-108 (Leah Bunke) erhältlich.

Foto: Touristik-Information Uslar/L. Bunke

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