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Hameln News

Hameln (red). Die Stadt Hameln hat bei einer Kontrollaktion in zwei Häusern in der „Koppenstraße“ Fehler gemacht. Zu diesem Ergebnis kommt die Verwaltung nach einer umfangreichen internen Untersuchung, die Oberbürgermeister Claudio Griese veranlasst hat. Bei der Kontrolle waren insgesamt vier Wohnungstüren zwangsweise geöffnet worden. Ein inzwischen vorliegendes Gutachten der städtischen Rechtsabteilung liefere „keine Anhaltspunkte, die einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff rechtfertigen können“, teilt die Stadt mit. „Mit dem heutigen Wissen hätten wir die Wohnungstüren nicht geöffnet.“

Kontrolle im Juni

Am 11. Juni hatten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsabteilung gemeinsam mit der Polizei, der Feuerwehr und weiteren Behördenvertretern die beiden Objekte kontrolliert. Nach Angaben der Stadt lagen konkrete Hinweise auf melderechtliche Verstöße, ungeklärte Wohn- und Aufenthaltsverhältnisse, baurechtliche Verstöße sowie Schwarzarbeit vor. Zudem habe es Anhaltspunkte dafür gegeben, dass sich mehrere Personen tatsächlich in den Gebäuden aufhielten, obwohl sie dort melderechtlich nicht oder nicht mehr erfasst gewesen seien. Darüber hinaus seien Aufenthaltsermittlungen und ungeklärte aufenthaltsrechtliche Verhältnisse Gegenstand der Maßnahme gewesen.

Bereits am 6. Mai hatte sich die Situation in der „Koppenstraße“ nach Darstellung der Stadt zugespitzt, als ein Fahrzeug abgeschleppt werden sollte. Eine Mitarbeiterin der Ordnungsabteilung sei von Personen, die aus dem später kontrollierten Objekt gekommen seien, beleidigt, bedroht und körperlich angegangen worden. Deshalb sei die Polizei von Beginn an in die Kontrollaktion eingebunden worden.

Stadt korrigiert ihre rechtliche Bewertung

In einer ersten Stellungnahme hatte sich die Stadt auf das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz berufen und erklärt, Wohnungen dürften zur Verhütung erheblicher Gefahren betreten werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass sich dort Personen aufhielten, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstießen oder wegen Straftaten gesucht würden.

Von dieser Bewertung rückt die Verwaltung nun ab. „Nach Prüfung sämtlicher Einsatzberichte und rechtlicher Bewertung konnte für das zwangsweise Öffnen mehrerer Wohnungstüren keine tragfähige und nachweisbare rechtliche Grundlage festgestellt werden“, heißt es aus dem Rathaus.

Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zähle zu den „tragenden Garantien des freiheitlichen Rechtsstaates“, erklärt die Verwaltung. Die zwangsweise Öffnung einer Wohnung stelle einen besonders intensiven Grundrechtseingriff dar und setze für jede einzelne Wohnung eine eigenständige gesetzliche Ermächtigung, eine konkrete Tatsachengrundlage, eine strikte Einzelfallprüfung sowie die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit voraus.

Fehlende Dokumentation

Die nachträgliche Überprüfung habe ergeben, dass diese Voraussetzungen hinsichtlich der zwangsweisen Türöffnungen nicht hinreichend nachgewiesen werden könnten. Insbesondere fehle eine nachvollziehbare Dokumentation, aus der hervorgehe, aufgrund welcher konkreten Tatsachen das gewaltsame Öffnen jeder einzelnen Wohnung erforderlich und rechtlich zulässig gewesen sein soll.

„Der Staat trägt die Verantwortung dafür, die Rechtmäßigkeit seiner Grundrechtseingriffe jederzeit belegen zu können“, erklärt die Stadt. Könne ein schwerwiegender Eingriff nachträglich nicht auf eine belastbare Rechtsgrundlage gestützt werden, gehe dies zulasten der handelnden Behörde. „Die Stadt Hameln übernimmt hierfür die Verantwortung“, heißt es weiter.

Oberbürgermeister Claudio Griese bedauere die Verletzung des grundrechtlich geschützten Vertrauens der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschädigungen am Eigentum der Hauseigentümerin ausdrücklich. Das Vorgehen entspreche nicht dem eigenen Verständnis eines rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns.

Konsequenzen für künftige Einsätze

Den von der Hauseigentümerin geltend gemachten Schaden durch die Türöffnungen habe die Stadt bereits dem Kommunalen Schadenausgleich gemeldet.

Darüber hinaus kündigt die Stadt umfassende Konsequenzen an. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Organisationseinheiten sollen künftig regelmäßig zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei Grundrechtseingriffen geschult werden. Entscheidungsgrundlagen müssen vollständig, nachvollziehbar und zeitnah dokumentiert werden. Bei Maßnahmen mit erheblicher Grundrechtsrelevanz, besonderer rechtlicher Komplexität oder großer öffentlicher Bedeutung sollen künftig Vorgesetzte, zuständige Dezernentinnen und Dezernenten sowie – sofern erforderlich – auch der Oberbürgermeister frühzeitig eingebunden werden. Außerdem sollen Einsatzberichte unmittelbar nach Abschluss eines Einsatzes erstellt und vollständig zu den Verwaltungsakten genommen werden.

Nach Angaben der Stadt werden darüber hinaus weitere Konsequenzen „in jeglicher Hinsicht“ geprüft.

Verdacht gegen Bewohner bestätigt

„Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht, dass Fehler ausgeschlossen sind“, betont die Verwaltung. Vielmehr bedeute sie, Fehler offen einzugestehen, ihre Ursachen konsequent aufzuarbeiten, Betroffene angemessen zu entschädigen und organisatorische Änderungen vorzunehmen, damit sich vergleichbare Grundrechtsverletzungen künftig nicht wiederholen.

Unabhängig von den Fehlern der Stadt habe sich der ursprüngliche Verdacht hinsichtlich der Objekte in der „Koppenstraße“ nach Angaben aus dem Rathaus bestätigt. Eine Person, die bei der Kontrollaktion angetroffen wurde, befinde sich inzwischen in Sicherungshaft. Die Ausländerbehörde habe aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet. Zudem stellten die Behörden melderechtliche Verstöße, vier nicht genehmigte Wohneinheiten sowie weitere baurechtliche Mängel wie nicht genehmigte Wanddurchbrüche und unzureichenden Brandschutz fest.


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Verantwortlich (V.i.S.d.P.): Achim Timmermann, Stellvertretender Vorsitzender

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Hameln News

Hameln (red). Zwei Tage, sechs Bühnen und mehr als 270 Künstlerinnen und Künstler: Am Freitag und Samstag, 28. und 29. August 2026, verwandelt sich die Hamelner Altstadt beim 11. Hamelner Pflasterfest erneut in eine große Open-Air-Bühne. Rund 50 Bands, drei DJ-Areas und Angebote für Kinder bilden ein Programm, das von Rock, Pop und Soul über Punk, Funk und Blues bis zu Reggae, Ska und modernen Festival-Sounds reicht. Der Eintritt ist frei.

Bekannte Namen und regionale Bands

Zu den markanten Namen des diesjährigen Line-ups gehören El Flecha Negra, I-Fire, Fatcat, Tiavo, Lonely Spring, ROX! sowie Sweety Glitter & The Sweethearts. Hinzu kommen zahlreiche lokale und regionale Formationen, darunter Out of Order, Candypunx und Rice of Jesus aus Hameln. Besucherinnen und Besucher können zwischen den Bühnen wechseln, bekannte Bands erleben und neue Musik entdecken.

Am Freitag verbindet El Flecha Negra auf der Stadtwerke-Bühne lateinamerikanische Rhythmen mit Reggae und Ska. Zuvor steht dort Tiavo mit Neuer Deutscher Welle auf dem Programm, den Abschluss des Abends übernimmt I-Fire. Auf der Volksbank-Bühne spielen unter anderem die Hamelner Soul-, Funk- und Rockband Out of Order sowie Under Influence. Weitere Freitagsacts sind Nerd Academy, Phil Seeboth, The Roomers, Isabelle Gebhardt Trio, Generation XYZ, Sick Lick, FYVR und Lonely Spring.

Glam Rock zum Abschluss am Samstag

Am Samstag gehören Skyline Green und Fatcat zu den Höhepunkten auf der Stadtwerke-Bühne. Den Abschluss auf dieser Bühne übernehmen Sweety Glitter & The Sweethearts mit Glam Rock. Auf der Volksbank-Bühne stehen die Lieblinge der Region Talkin Wire und die Band ROX! – die sich nicht umsonst als „THE BEST EUROPEAN TRIBUTE BAND OF ROXETTE“ bezeichnet – im Abendprogramm. Außerdem sind unter anderem Jahfro auf der VGH-Bühne und Die Toten Ärzte auf der Lohmann-Bühne zu erleben.

Das Pflasterfest ist längst über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Zwischen Hochzeitshaus, Pferdemarkt, „Osterstraße“, „Bäckerstraße“ und Münsterkirchhof treffen ein breites Live-Musik-Angebot und die historische Kulisse der Hamelner Altstadt aufeinander. Das Fest spricht damit Musikfans, Familien, Freundeskreise und Gäste aus der gesamten Region an.

Angebote für unterschiedliche Generationen

Auch Kinder und junge Gäste gehören zum Pflasterfest. Aktionen und weitere Angebote ergänzen das Bühnenprogramm und machen das Altstadtfest zu einem Erlebnis für unterschiedliche Generationen.

Raus aus dem Trubel, rein in die Gondel: Das neue DEWEZET-Riesenrad bietet eine ganz neue Perspektive auf das Pflasterfest. Mit Blick aus knapp 40 Metern Höhe über die Altstadt, ihre Lichter und Bühnen wird schon die Fahrt selbst zum Erlebnis, bevor es anschließend wieder zur nächsten Lieblingsband geht.

Die Lohmann-Gruppe feiert – und Hameln feiert mit. Am Posthof entsteht mit der neuen Lohmann-Bühne ein Festivalbereich für Begegnungen, gute Musik und gemeinsame Erlebnisse.

Veranstalterin wirbt für das Programm

„Wir haben dieses Jahr schon echt ein sehr cooles Programm. Vorbeikommen lohnt sich“, sagt Jennifer Maletzki, Projektmanagerin im Bereich City und Events bei der Hameln Marketing und Tourismus GmbH, der Veranstalterin des Pflasterfestes.

Unterstützt wird das Hamelner Pflasterfest 2026 von den Stadtwerken Hameln Weserbergland, der Volksbank Hameln-Stadthagen, der Dewezet, Synatix und der VGH.

Der Eintritt zum Hamelner Pflasterfest ist frei. Wer dazu beitragen möchte, dass das umfangreiche Musikprogramm auch künftig ohne Eintrittskarte besucht werden kann, kann das Fest online als Unterstützerin oder Unterstützer fördern. Das Pflasterfest kann online unter hameln-marketing-und-tourismus-gmbh-a9gy.vivenushop.com unterstützt werden.

Pflasterfest an zwei Tagen

Das Hamelner Pflasterfest 2026 findet am Freitag, 28. August 2026, von 17 bis 1 Uhr und am Samstag, 29. August 2026, von 12 bis 1 Uhr in der Hamelner Altstadt statt. Der Eintritt ist frei.

Das vollständige Programm und weitere Informationen sind unter www.pflasterfest-hameln.de zu finden.

Foto: Arif Türkmen

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