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Landkreis Northeim
Erster Kreisrat Jörg Richert bei seiner Verabschiedung mit der Kreistagsvorsitzenden Frauke Heiligenstadt (links) und Landrätin Astrid Klinkert-Kittel (rechts).

Northeim (lpd). Der Erste Kreisrat Jörg Richert ist im Vorfeld der Kreistagssitzung am Freitag, 3. Juli, verabschiedet worden. Seine Amtszeit endet mit Ablauf des 31. Juli 2026. Landrätin Astrid Klinkert-Kittel würdigte Richerts langjährigen Einsatz für den Landkreis Northeim und die Kreisverwaltung.

Richert war seit 2018 Erster Kreisrat des Landkreises Northeim und damit allgemeiner Vertreter der Landrätin. Zugleich war er Dezernent des Dezernats II „Sicherheit und Ordnung“. Zu diesem Dezernat gehören unter anderem Aufgaben in den Bereichen Ordnungsrecht, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz.

„Jörg Richert hat über viele Jahre Verantwortung für zentrale Aufgaben unserer Kreisverwaltung getragen. Er hat Themen gründlich geprüft, rechtlich eingeordnet und dazu beigetragen, dass Entscheidungen sorgfältig vorbereitet und verantwortbar getroffen werden konnten“, sagte Landrätin Astrid Klinkert-Kittel. Gerade in anspruchsvollen Situationen seien fachliche Klarheit, Erfahrung und Verlässlichkeit von besonderer Bedeutung. „Dafür danke ich ihm im Namen des Landkreises Northeim, des Kreistages und auch persönlich.“

Schwerpunkt lag auf Sicherheit und Ordnung

Ein besonderer Schwerpunkt lag in den vergangenen Jahren im Bereich Sicherheit und Ordnung. Dazu gehörte zuletzt auch die Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes angesichts neuer Anforderungen an Krisenvorsorge und Gefahrenabwehr.

„Die vergangenen Jahre haben deutlich gemacht, wie wichtig klare Strukturen, gute Vorbereitung und verlässliche Zusammenarbeit sind“, so Klinkert-Kittel. Richert habe in diesem Bereich Verantwortung getragen und dazu beigetragen, den Landkreis für anspruchsvolle Lagen weiter aufzustellen.

Richert begann seinen beruflichen Weg 1984 bei der Stadt Osnabrück. Dort war er zunächst im mittleren und gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst tätig. Parallel dazu qualifizierte er sich weiter, erwarb den Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt und studierte anschließend Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück. 1998 legte er die Erste Juristische Staatsprüfung ab, im Jahr 2000 folgte die Zweite Juristische Staatsprüfung.

Mehr als 25 Jahre beim Landkreis Northeim

Anfang 2001 wechselte Richert zum Landkreis Northeim. Dort wurde er als Justiziar eingestellt und zum Kreisassessor ernannt. In den folgenden Jahren übernahm er zunehmend Verantwortung in der Kreisverwaltung.

2014 wurde ihm die Leitung des Fachbereichs I „Zentrale Dienste und Schulen“ übertragen. 2018 folgte die Bestellung zum Dezernenten des Dezernats II „Sicherheit und Ordnung“. Im selben Jahr wurde Richert zum Ersten Kreisrat ernannt.

Landrätin Astrid Klinkert-Kittel hob hervor, dass Richert den Landkreis auch über die Kreisverwaltung hinaus vertreten habe, unter anderem im Abfallzweckverband Südniedersachsen sowie in verschiedenen Gremien des Niedersächsischen Landkreistages. Auch dort habe er sich für Zusammenarbeit, Vernetzung und Zukunftsfragen der Region eingesetzt.

Mit dem Ende seiner Amtszeit als Erster Kreisrat geht für Jörg Richert ein langer beruflicher Weg im öffentlichen Dienst zu Ende. Landrätin Astrid Klinkert-Kittel wünschte ihm und seiner Familie für den neuen Lebensabschnitt Gesundheit, Zufriedenheit und alles Gute.

Foto: Landkreis Northeim


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Lesedauer: 10 Minuten
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Holzminden. Wer heute sein Dach saniert, kommt an Photovoltaik oft nicht mehr vorbei. Hintergrund ist die gesetzliche Solarpflicht in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Dachsanierung planen, bringt das zunächst zahlreiche Fragen mit sich – von gesetzlichen Vorgaben über technische Anforderungen bis hin zu möglichen Förderprogrammen.

Die Mairose GmbH bietet deshalb eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an, bei der das Dach geprüft und mögliche Lösungen besprochen werden. Für Vorhaben dieser Art verfügt das Unternehmen über besondere Fachkompetenz. Die Mairose GmbH erkannte die Bedeutung von Photovoltaikanlagen frühzeitig und ließ Dachdeckermeister Milan Schmidt gezielt zum ZVDH-zertifizierten Photovoltaik-Manager im Dachdeckerhandwerk ausbilden.

„Mit Milan Schmidt haben wir im Unternehmen einen speziell ausgebildeten Ansprechpartner für Photovoltaik. Er kennt sowohl die Anforderungen einer Dachsanierung als auch die technischen Möglichkeiten moderner Solaranlagen. Gleichzeitig unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden dabei, die passenden Förderprogramme zu nutzen – so sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit möglich“, erklärt Mairose-Inhaber Jan Wehenkel.

Solarpflicht: Was jetzt gilt

In Niedersachsen gilt die Solarpflicht bereits seit 2025. Bei Neubauten oder umfassenden Dachsanierungen – etwa wenn das Dach vollständig neu eingedeckt oder die Abdichtung erneuert wird – müssen mindestens 50 Prozent der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden.

Auch in Nordrhein-Westfalen gelten entsprechende Vorgaben. Dort müssen bei Neubauten und Dachsanierungen mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachfläche für Solarenergie genutzt werden oder eine Anlage mit etwa drei bis fünf Kilowatt Leistung installiert werden. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2026.

Betroffen sind Steil- und Flachdächer ab einer Größe von 50 Quadratmetern. Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, muss mit Konsequenzen rechnen – etwa Ordnungsgeldern, Verzögerungen bei Baugenehmigungen oder Problemen beim späteren Verkauf der Immobilie.

Nach Angaben von Dachdeckermeister Jan Wehenkel liegen die Kosten für eine Photovoltaikanlage meist zwischen 8.000 und 15.000 Euro für Anlagen mit etwa sechs bis zehn Kilowatt Leistung – gegebenenfalls zuzüglich einer Modernisierung des Zählerschranks.

Pflicht – aber auch eine Chance

„Die Solarpflicht ist auch eine Chance – dank Förderung und Stromersparnis“, erklärt Miland Schmidt. „Gerade in Zeiten steigender Energiepreise macht man sich damit unabhängiger. Wenn ein Teil des Strombedarfs direkt vom eigenen Dach gedeckt wird, rechnet sich das langfristig auch wirtschaftlich.“

Dabei muss das Dach nicht zwingend perfekt nach Süden ausgerichtet sein. Auch Ost- oder Westdächer erreichen noch rund 80 bis 90 Prozent des möglichen Ertrags. „Eine 6-kWp-Anlage erzeugt etwa 5.000 bis 6.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr – je nach Ausrichtung und Sonneneinstrahlung“, erläutert Schmidt.

Zusätzlich kann eine energetische Dachsanierung doppelt wirken: Gute Dämmung senkt die Heizkosten, während Photovoltaik einen Teil des Strombedarfs deckt. Gleichzeitig steigt häufig auch der Wert der Immobilie.

Förderung von bis zu 12.000 Euro möglich

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) werden Maßnahmen an der Gebäudehülle – etwa die Dämmung des Daches – unterstützt.

„Dachdämmung und Dachsanierung werden großzügig gefördert. Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden dabei, die passenden Programme zu finden und zu beantragen. So sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit möglich“, erklärt Milan Schmidt.

  • Ohne individuellen Sanierungsfahrplan beträgt die Förderung 15 Prozent der Investitionskosten bei einer maximalen Investitionssumme von 30.000 Euro. Dadurch sind Zuschüsse von bis zu 4.500 Euro pro Wohneinheit möglich.
  • Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Fördersatz auf 20 Prozent bei einer Investitionssumme von bis zu 60.000 Euro. Dadurch können Förderungen von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit erreicht werden. 

Der individuelle Sanierungsfahrplan wird von einer Energieberaterin oder einem Energieberater erstellt. Dabei wird das Gebäude analysiert und aufgezeigt, welche energetischen Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können.

Alternativ kann für selbst genutzte Wohnhäuser auch ein Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz genutzt werden. Dabei können 20 Prozent der Sanierungskosten – maximal 40.000 Euro – über drei Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Diese Variante kann allerdings nicht mit BAFA- oder KfW-Förderprogrammen kombiniert werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Fördermittel können Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten, wenn das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt ist. Beim Steuerbonus gilt eine Mindestfrist von zehn Jahren.

Wichtig ist außerdem, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden und der Förderantrag vor Beginn der Bauarbeiten gestellt wird.

Eine Lösung aus einer Hand

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer stehen bei einer Dachsanierung mit Solarpflicht vor der gleichen Herausforderung: gesetzliche Vorgaben, Förderprogramme, Energieberatung und Bauplanung müssen gleichzeitig berücksichtigt werden.

Die Mairose GmbH unterstützt dabei, diese Schritte übersichtlich zu planen und umzusetzen – von der ersten Prüfung des Daches bis zur fertigen Dach- und Solarlösung.

Zum Leistungsangebot gehören unter anderem:
  • Beratung zu Förderprogrammen wie BAFA-Förderung oder Steuerbonus
  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Koordination von Energieberaterinnen, Energieberatern und Installationsbetrieben
  • Ausstellung der notwendigen Fachunternehmererklärungen
  • fachgerechte Dachsanierung und integrierte Planung von Photovoltaikanlagen
So starten Eigentümerinnen und Eigentümer

Der erste Schritt ist eine Prüfung des Daches durch Eigentümerinnen und Eigentümer hinsichtlich von Größe, Statik, Ausrichtung und möglicher Verschattung. Anschließend folgt die Kontaktaufnahme zur Mairose GmbH, die in der Folge für eine kostenlose Vor-Ort-Beratung sorgt, bei der mögliche Maßnahmen sowie Förderprogramme besprochen werden. Darauf aufbauend wird gemeinsam die passende Dach- und Solarlösung geplant – inklusive Förderklärung und Koordination aller notwendigen Schritte bis zur Umsetzung.

Wer eine Dachsanierung plant und sich über die neue Solarpflicht informieren möchte, kann bei der Mairose GmbH eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung vereinbaren.

Mairose GmbH
Burgbergblick 14
37603 Holzminden
Telefon (0 55 31) 33 39
info@mairose.de
www.mairose.de

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Einbeck

Einbeck (red). Am Samstag, 22. August, können alle zeigen, was sie im Sand können. Der Einbecker Sportverein veranstaltet gemeinsam mit den Stadtwerken Einbeck den Stadtwerke Cup – ein Beachvolleyballturnier im Einbecker Freibad.

Teilnehmen können alle, die die Grundtechniken und Grundregeln des Volleyballs beherrschen. Gespielt wird im Modus vier gegen vier. Turnierbeginn ist um 9.30 Uhr auf der Beachvolleyballanlage im Freibad.

Wanderpokal und Teamgeist stehen im Mittelpunkt

Neben dem Spaß am Spiel geht es auch in diesem Jahr um den großen Wanderpokal, der von den Stadtwerken Einbeck gestiftet wurde. Das Turnier richtet sich an alle Volleyballbegeisterten, die ihr Können im Sand unter Beweis stellen und einen sportlichen Tag in lockerer Atmosphäre verbringen möchten.

Anmeldung bis 15. August möglich

Anmeldungen und Rückfragen sind per E-Mail an sreuter3@gmx.de möglich. Anmeldeschluss ist der 15. August.

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