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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Anwendungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen den Weser-Ith-News UG (haftungsbeschränkt), die im folgenden Weser-Ith News genannt werden, und Vertragspartnern der Weser-Ith News, die im folgenden Vertragspartner genannt werden.

2. Pflichten des Vertragspartners nach Vertragsabschluss

2.1. Der Vertragspartner versichert mit Übergabe des Werbeanzeigentextes und Bildmaterials, die Rechte an Diesen zu besitzen. Der Vertragspartner räumt der Weser-Ith News das Recht zur Nutzung und Veröffentlichung sämtlicher Anzeigenelemente (Bilder, Texte etc.) für den vereinbarten Veröffentlichungszeitraum ein.

2.2. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass es unzulässig ist, im Rahmen der Anzeige urheberrechtlich geschützte Elemente (Texte, Bilder etc.) zu verwenden, ohne dass eine entsprechende Einwilligung des Urhebers vorliegt. Der Vertragspartner trägt auch sonst für die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige allein die Verantwortung und wird insbesondere die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts beachten. Er stellt die Weser-Ith News ausdrücklich von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Rechtsverletzung des Vertragspartners erhoben werden.

2.3. Der Vertragspartner stellt der Weser-Ith News einen Anzeigenentwurf in guter Dateiqualität zur Verfügung bzw. die erforderlichen grafische Elemente und den Text nach Absprache. Akzeptiert werden .png, .jpg, .tif, .ai oder .pdf. Die Weser-Ith News behält sich das Recht vor, bei zu großer Datenmenge die eingesendete Datei webkonform anzupassen. Der Vertragspartner muss die Datei im exakten Maß übermitteln.

2.4. Nach Erhalt des Korrekturabzuges muss der Vertragspartner diesen binnen 7 Tagen vor vereinbartem Veröffentlichungsdatum bestätigen. Sofern die Anzeige nicht zum vereinbarten Zeitpunkt veröffentlicht werden kann, weil der Weser-Ith der Anzeigeninhalt bzw. der Korrekturabzug nicht rechtzeitig zugegangen ist, bleibt der Vertragspartner zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

2.5. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass die in der Anzeige veröffentlichten Angebote und sonstigen Inhalte auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Sollte es zu einem solchen unberechtigten Linking oder Framing kommen, so erwachsen dem Vertragspartner daraus gegen die Weser-Ith News keine Ansprüche. Die Weser-Ith News ist auch nicht verantwortlich für ein etwaiges Linking innerhalb der Anzeige des Vertragspartners (etwa auf dessen Homepage) und haftet nicht für den Inhalt der verlinkten Seiten.

3. Leistungen der Weser-Ith News nach Vertragsabschluss

3.1. Die Weser-Ith News veröffentlicht die bestellte Werbeanzeige spätestens 7 Tage nach Erhalt des Korrekturabzugs in der dafür vorgesehenen Position auf www.meine-onlinezeitung.de.

3.2. Grundsätzlich sollen die Internetseiten von der Weser-Ith News täglich 24 Stunden verfügbar sein. Im Zuge der Durchführung technischer Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Verbesserung von Systemumgebung sind kurzzeitige Nutzungsausfälle jedoch unvermeidbar. Die Weser-Ith News wird technische Maßnahmen nach Möglichkeit zwischen 22:00 Uhr und 4:00 Uhr durchführen. Wartungszeiten sind so lange nicht als Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit anzusehen, wie die Ausfallzeit einen Zeitraum von 3 % des jeweiligen Abrechnungszeitraums nicht überschreitet. Bei der Berechnung der zulässigen Wartungszeit bleiben solche Ausfallzeiten außer Betracht, die auf unvorhergesehenen Systemausfällen beruhen, die die Weser-Ith News nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Systemsicherung, Virenangriffe etc.).

3.3. Die Weser-Ith News behält sich vor, in der Systemumgebung der jeweiligen Internetseite im angemessenen Umfang Werbung jeglicher Art zu platzieren, und zwar sowohl Eigenwerbung als auch Drittwerbung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Exklusivität. Das Nichtvorhandensein von sonstiger Werbung gehört nicht zur vertragsgemäßen Beschaffenheit der www.meine-onlinezeitung.de von der Weser-Ith News.

4. Unzulässige Inhalte, Freistellung

4.1. Die Weser-Ith News behält sich vor, Anzeigenbestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Weser-Ith News ist ferner berechtigt, bereits veröffentlichte Anzeigen wieder von ihren Internetseiten zu entfernen, wenn die Weser-Ith News selbst feststellt oder von Dritten (durch Abmahnung o. ä.) darauf hingewiesen wird, dass Anzeigen gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen („unzulässige Inhalte“). Das Gleiche gilt, soweit innerhalb der Anzeige des Vertragspartners eine Verlinkung auf Seiten mit unzulässigen Inhalten erfolgt ist. Ein Erstattungsanspruch des Vertragspartners besteht in diesen Fällen nicht.

4.2. Der Vertragspartner stellt die Weser-Ith News auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen seiner Anzeige aufgrund unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße gegen die Weser-Ith News UG geltend machen.

5. Datenschutz

Die Weser-Ith News UG beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Der Vertragspartner wird gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass die Weser-Ith News personenbezogene Daten der Vertragspartner im Rahmen der Zweckbestimmung
des Vertrages speichert und verarbeitet. Die Zweckbestimmung umfasst insbesondere die Rechnungsstellung an den Vertragspartner.

6. Mängelhaftung
Sofern der Vertragspartner Unternehmer ist, hat er die von ihm bestellte Anzeige unverzüglich nach deren Veröffentlichung auf Mängel zu prüfen und etwa festgestellte Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit schriftlich bei der Weser-Ith News zu melden. Geht bei der Weser-Ith News innerhalb von sieben Tagen nach Veröffentlichung der Anzeige nicht eine Mängelrüge ein, gilt die Anzeige als mängelfrei genehmigt.

7. Urheberrechte
Die Internetseite von der Weser-Ith News – www.meine-onlinezeitung.de – ist urheberrechtlich geschützt und genießt insbesondere Datenbankschutz. An den Inhalten der Internetseite trägt die Weser-Ith News das alleinige Urheberrecht. Die Rechte des Vertragspartners beschränken sich auf das Einstellen und Abrufen seiner Werbeanzeige. Vertragspartner oder sonstige Internetnutzer sind nicht berechtigt, Inhalte der Internetseiten zu vervielfältigen oder anderweitig zu verwerten.

8. Allgemeine Bestimmungen

8.1. Diese AGB gelten ausschließlich. Etwaige eigene Bedingungen des Vertragspartners werden nicht akzeptiert und zwar auch dann nicht, wenn der Vertragspartner ausdrücklich auf ihre Geltung hinweist.

8.2. Der Nutzungsvertrag sowie diese Bedingungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des internationalen Privatrechts. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

8.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages oder dieser Bedingungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung der Schriftformabrede.

8.4. Die Weser-Ith News ist berechtigt, sämtliche das Vertragsverhältnis betreffende Korrespondenz mit dem Vertragspartner an die von diesem mitgeteilte E-Mail-Adresse zu richten.

8.5. Sofern es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag und diesen Bedingungen Holzminden.

Stand: 07.03.2014

Impressum

Datenschutz

 


Lesedauer: 5 Minuten
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Holzminden. Ganzheitliche Gesundheitslösungen stehen im Mittelpunkt der Arbeit in der Physiotherapiepraxis Schöning. Wer sich wieder schmerzfrei bewegen und den Alltag aktiv gestalten möchte, findet hier einen verlässlichen Ansprechpartner. In der Praxis steht die individuelle Behandlung von Beschwerden des Bewegungsapparats im Fokus. Praxisinhaber Florian Schöning ist ausgebildeter Physiotherapeut und zusätzlich Heilpraktiker. Um der hohen Nachfrage gerecht zu werden, hat er das Team der Praxis zuletzt erweitert und damit spürbar mehr Behandlungstermine geschaffen.

Dein Therapeut ist im Sommerurlaub? Schnelle Hilfe bei Schmerzen und Bewegungseinschränkungen

Gerade in den Sommermonaten stehen viele Patientinnen und Patienten vor dem Problem, dass die gewohnte Praxis oder der eigene Therapeut im Urlaub ist. Doch Schmerzen und Bewegungseinschränkungen machen keine Ferien. In der Physiotherapiepraxis Schöning werden Patientinnen und Patienten mit akuten und chronischen Schmerzen ebenso nahtlos begleitet wie Menschen mit Bewegungseinschränkungen oder nach operativen Eingriffen. Ziel ist es, Beschwerden nachhaltig zu lindern, Beweglichkeit zurückzugewinnen und Patientinnen und Patienten auf dem Weg zurück in einen aktiven Alltag zu unterstützen.

Zum Behandlungsspektrum zählen unter anderem Kopf-, Kiefer-, Nacken-, Schulter-, Rücken-, Hüft-, Knie- und Fußschmerzen sowie Nacht-, Ruhe- und Bewegungsschmerzen. Auch Einschränkungen der Gelenkbeweglichkeit, Schulterimpingements, Kalkschulter, Meniskus- und Knorpelschäden oder Bandverletzungen werden in der Praxis behandelt. Darüber hinaus begleitet das Team Patientinnen und Patienten nach Operationen, etwa nach Bandscheibenvorfällen, Knie- oder Hüftprothesen, Meniskusoperationen, Knochenbrüchen oder Sehnenverletzungen.

Jede Therapie wird individuell auf die persönlichen Beschwerden und Ziele abgestimmt. Einer ausführlichen Anamnese und Diagnostik folgt eine gezielte Therapieplanung, die auf nachhaltige Verbesserung und langfristiges Wohlbefinden ausgerichtet ist.

Mehr Personal, mehr Termine für Patientinnen und Patienten

Um dem anhaltend großen Zuspruch gerecht zu werden und Engpässe während der Urlaubszeit zu vermeiden, hat Florian Schöning das Team gezielt verstärkt. Zuletzt wurden drei staatlich anerkannte Physiotherapeutinnen eingestellt. Dadurch kann die Praxis künftig mehr Termine anbieten und Wartezeiten reduzieren. Patientinnen und Patienten profitieren so von einer zeitnahen Behandlung und einer kontinuierlichen Betreuung, auch mitten im Sommer.

„Ich habe im November 2025 drei neue Kolleginnen einstellen dürfen. Dementsprechend haben wir nun die Möglichkeit, sehr kurzfristig Termine für Krankengymnastik, Lymphdrainage und Manuelle Therapie zu vergeben“, erklärte Florian Schöning.

„Unser Team ist mehr als die Summe seiner Mitglieder. Jede und jeder bringt seine ganz eigene Expertise mit. Das Ergebnis ist ein breites Spektrum an Wissen und Kompetenzen, das es uns erlaubt, Menschen genau so zu behandeln, wie sie es für ihre Gesundheitsziele brauchen“, ergänzte Schöning.

Moderne Therapieformen in persönlicher Atmosphäre

Neben klassischer Krankengymnastik kommen in der Praxis auch weiterführende Therapieformen zum Einsatz. Dazu zählen unter anderem Sportphysiotherapie, Krankengymnastik am Gerät, Kinesiotaping, Kiefergelenksbehandlung, Triggerpunkt- und Faszienbehandlung, Lymphdrainage, Nervenmobilisation, Manuelle Therapie sowie Orthopädisch Manipulative Therapie. Die Behandlungen erfolgen durch qualifiziertes Fachpersonal in modernen und freundlich gestalteten Praxisräumen.

Die Physiotherapiepraxis Schöning befindet sich in der „Nordstraße 8“ in Holzminden. Termine sind telefonisch unter +49 55 311 274 660 buchbar. Weitere Informationen stehen online unter www.praxis-schöning.de zur Verfügung.

Foto: Schöning


Lesedauer: 3 Minuten
Bad Driburg-Brakel

Brakel (red). Die Vorfreude steigt, denn in der Zeit von Freitag, 31. Juli, bis Montag, 3. August 2026 wird in Brakel der „Annentag“ gefeiert – ein traditionelles, lebendiges und familienfreundliches Fest mit kirchlichem Ursprung.

Schon jetzt laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren, denn der „Annentag“ ist ein absoluter Höhepunkt im Brakeler Jahreskalender. Der kirchliche Ursprung, das Sicherheitskonzept, die sechs neuen Fahrgeschäfte sowie das abwechslungsreiche Programm in den beiden Festzelten wurden aktuell durch die Organisatorinnen und Organisatoren im Detail vorgestellt.

Programm und Organisation im Überblick

Neben Bürgermeister Alexander Kleinschmidt, seinem allgemeinen Vertreter Andreas Oesselke, dem zuständigen Fachbereichsleiter Benedikt Gönnewicht und dem Marktmeister Erwin Leopold nahmen auch Pfarrer Andreas Kurte und Sebastian Müller (Kreispolizeibehörde Höxter) an dem Gesprächstermin teil.

Die Festzeltbetreiber Stefan Friedrich („Annekens Tanzgarten“) sowie Angela Denecke vom „La Casa Zelt“ präsentierten ihr vielseitiges Programm an allen vier Festtagen. Die Besucherinnen und Besucher können sich auch in diesem Jahr wieder auf zahlreiche Highlights in den beiden Zelten freuen.

Tradition und Kirmesflair für die ganze Familie

„Der ‚Annentag‘ verbindet als lebendiges und familienfreundliches Fest die christliche Tradition mit dem modernen Zeitgeschehen.

Ob der Kirmesbummel mit der Familie, der Besuch der Festzelte und Gastronomie mit Freunden oder die Prozession am Annentag-Sonntag – der Brakeler „Annentag“ hält für alle Gäste das Passende bereit“, da ist sich Bürgermeister Alexander Kleinschmidt sicher.

Besuchen Sie den Brakeler „Annentag“ und lassen Sie sich von dem besonderen Kirmes-Flair am ersten Wochenende im August einfangen. Alle aktuellen Informationen rund um das Programm sowie alle Neuheiten der Fahrgeschäfte oder auch die Sonderverkehre von Bus und Bahn sind ab sofort unter www.annentag.de zu finden.

Foto: Stadt Brakel